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Die
Unternehmensteuerreform ist am 25. Mai 2007 vom Bundestag verabschiedet werden.
Das Gesetz muss zwar noch durch den Bundesrat, aber dessen Zustimmung gilt als
sicher. Mit der Unternehmensteuerreform will die Bundesregierung den Standort
Deutschland im internationalen Standortwettbewerb steuerlich attraktiver machen.
Insbesondere soll die Steuerlast der Kapitalgesellschaften sinken. Anstatt aber
auf die Wachstumskräfte der Wirtschaft zu vertrauen, wird gemäß alten
ideologischen Denkmustern "gegenfinanziert", d.h. neue Härten werden eingeführt.
Ob die Steuerreform 2008 insgesamt eine Steuererleichterung bringt, oder nicht
doch nur wieder eine verkappte Steuererhöhung ist, bleibt abzuwarten.
Die wichtigsten
Änderungen nach Steuerarten zusammengefasst:
Körperschaftsteuer:
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Senkung der
KSt.-Satzes von bisher 25% auf dann 15%. Dies ist ein Kernstück der Reform
und soll die im europäischen Vergleich hohe Steuerbelastung deutscher
Kapitalgesellschaften vermindern.
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Abschaffung des
bisherigen §8a KStG (Gesellschafter-Fremdfinanzierung). Stattdessen
Einführung der "Zinsschranke" (vgl. unten).
Gewerbesteuer:
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Senkung der
Steuermeßzahl der GewSt für Kapitalgesellschaften von 5% auf 3,5%.
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Gewerbesteuer
wird sowohl einkommensteuerlich als auch körperschaftsteuerlich nicht mehr
als Betriebsausgabe abzugsfähig.
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Anrechenbarkeit
der Gewerbesteuer jedoch bei der Einkommensteuer ab 2008 mit einem Faktor
von 3,8 statt bisher 1,8. Ob die Städte und Gemeinden im "Gegenzug" die
Steuer erhöhen bleibt abzuwarten.
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Aber Absenkung
der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von 50% der Zinsen für Dauerschulden
auf nur noch 25%
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Ebenfalls nur
noch mit 25% statt bisher 50% werden Finanzierungsanteile von Mieten,
Pachten und Lizenzen hinzugerechnet.
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Bei Leasingraten
und Mietzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter gilt ein Satz von 20%.
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Einführung eines
gewerbesteuerlichen Freibetrages für alle Zinsen und Finanzierungsanteile in
Höhe von 100.000 Euro.
Einkommensteuer, allgemein:
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Bei
Personengesellschaften einbehaltene Gewinne werden auf Antrag "nur" mit
28,25 Prozent besteuert. Der Gewinn muß jedoch im Unternehmen bleiben. Ziel
ist eine Erleichterung der Innen- und Eigenfinanzierung.
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Bessere Bildung
von steuerfreien Rücklagen für Investitionen (Thesaurierungsrücklage) durch
leicht verbesserte Ansparrücklage (Betriebsvermögensgrenze von 210.000 Euro
auf 235.000 Euro erhöht). Zudem keine Anforderung mehr, die geplante
Investition genau zu bestimmen. Zeitraum für Ansparabschreibung auf drei
Jahre erweitert (bisher zwei Jahre).
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Einführung einer
"Zinsschranke": steuerlicher Gewinn und Zinsaufwand werden in Relation
gesetzt. Ist der Zinsaufwand zu hoch, können die Zinsaufwendungen nicht oder
nicht vollständig steuerlich abgesetzt werden. Vorgesehen ist allerdings ein
Vortrag in das nächste Jahr. Ziel ist u.a. auch, die Verlagerung von
gewinnen in Niedrigsteuergebiete zu erschweren.
Zinsgewinne und Spekulationen:
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Umstellung des
bisherigen Halbeinkünfteverfahrens auf das neue Teileinkünfteverfahren: 60%
des Veräußerungsgewinns werden besteuert und 40% bleiben unversteuert.
Entsprechend sind auch nur korrespondierende Betriebsausgaben zu 60 Prozent
abzugsfähig.
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Einführung einer
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge i.H.v. 25% ab 2009. Hiermit wird
zugleich das bisherige Halbeinkünfteverfahren auf Dividenden aus Aktien
wieder abgeschafft. Damit sind Dividenden und Spekulationsgewinne aus
Wertpapiergeschäften vollständig und nicht wie bisher nur zur Hälfte zu
versteuern.
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Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden nur zur Hälfte
bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf
von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden.
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Fortfall der
Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die ein Jahr nach dem Kauf der
Wertpapiere realisiert werden.
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Keine
Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen
Kapitaleinkünften mehr.
Abschreibung:
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Abschaffung der
degressiven Abschreibung auf Wirtschaftsgüter.
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Absenkung der
Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 150 Euro. Vermutlich entfällt
hierdurch die bisher separate Verbrauchsfiktionsgrenze aus R 6.13 Abs. 2
EStR.
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Einführung eines
Wirtschaftsgüter-Pools für Anschaffungen im Wert von 150 Euro bis 1.000
Euro: in diesem Bereich ist stets über fünf Jahre abzuschreiben, auch bei
Veräußerung oder sonstigem Ausscheiden dieser Wirtschaftsgüter innerhalb der
Fünfjahresperiode!
Außensteuer und internationale
Steuermodelle:
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Steuerschätzung
des künftigen Gewinnpotentials bei Verlagerung ins Ausland und Besteuerung
aufgrund dieser Schätzung. Das soll Konstruktionen unattraktiv machen, bei
denen die Forschungskosten in Deutschland als Betriebsausgaben angegeben
werden, die Erträge aber im Ausland nicht versteuert werden.
Wir werden weiter
an dieser Stelle berichten. Zum Inkrafttreten am Jahresende werden die neuen
Vorschriften auf der BWL CD in den Schriftwerken, Übungen und den Excel-Dateien
eingearbeitet sein.
(Quelle:
http://www.bwl-bote.de/20070529.htm
- Veröffentlichungsdatum: 29.05.2007 -
Und hier noch ein ZusatzTipp des FinanzplanTeams:
Die IHK
München hat ein kostenloses Merkblatt zusammengestellt, welche Auswirkungen das
auf die Besteuerung deutscher Firmen hat.
Dabei werden grundlegende Fragen für Kapitalgesellschaften wie auch für
Personenunternehmen geklärt. Hier gibt’s das Merkblatt als kostenloses PDF:
http://www.mein-finanzbrief.de/pdf/unternehmenssteuerreform_2008.pdf
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