Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Viele Menschen in Deutschland engagieren sich leidenschaftlich in einem Ehrenamt, beispielsweise in Sportvereinen oder bei der freiwilligen Feuerwehr. Wer dabei Fehler macht oder einen Schaden verursacht, kann dafür haftbar gemacht werden.

Oft werden jedoch die Folgen, die sich daraus ergeben können, unterschätzt. Der richtige Versicherungsschutz ist daher für Ehrenamtliche äußerst wichtig.

Die meisten Vereine haben eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen, über die der Verein und in der Regel auch seine ehrenamtlichen Helfer abgesichert sind.

Da der Verein dazu nicht verpflichtet ist, sollte jeder, der in einem Verein ehrenamtlich aktiv ist, aber keine leitende Tätigkeit als Vorstand ausübt, seine eigene private Haftpflicht prüfen, ob ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert sind und bei Bedarf die eigene Police nachrüsten.

Ehrenamtliche, die im Vorstand tätig sind, benötigen eine Zusatzpolice.

Wem bei der Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit etwas zustößt, der ist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Da der gesetzliche Schutz nur während der reinen Vereinstätigkeit besteht, ist eine private Unfallversicherung unverzichtbar.



 


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Erstellt am: 26.04.2011



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