Versicherungen kündigen
Versicherungsverträge können Sie unter Einhaltung bestimmter Fristen auch vorzeitig kündigen, entweder zum Ablauf des Versicherungsjahres oder nach einem Schadenfall. Die Kündigung erfolgt in der Regel ohne Begründung.
Sachversicherungen sind meist Jahresverträge, die 3 Monate vor Ablauf des Versicherungs-jahres schriftlich gekündigt werden müssen. Dazu gehören die private Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Rechtsschutz-, Wohngebäude- und Reiseversicherung.
Durch das seit 2009 geltende neue Versicherungsvertragsgesetz ist es für den Verbraucher leichter, aus Langzeitverträgen vorzeitig auszusteigen. Sachversicherungsverträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren dürfen Sie bereits nach drei Jahren kündigen
Die Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen beträgt 1 Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Personenversicherungen, wie Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen können Sie erst nach dem ersten Versicherungsjahr zum Ende des dann laufenden Versicherungsjahres kündigen. Das gilt auch für die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr.
Wer seine Police im laufenden Versicherungsjahr beispielsweise nach einem Schadenfall kündigt, zahlt künftig nur noch die Beiträge, die bis zum Kündigungstag fällig sind.
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Erstellt am: 25.11.2009
