Steuertarif 2009/2010
Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, dem der Bundesrat Anfang 2009 zugestimmt hat, enthält eine geringfügige Verbesserung des Einkommenssteuertarifes.
Rückwirkend ab 01.01.2009 wird beispielsweise der Grundfreibetrag um 170 Euro auf nunmehr 7.834 Euro angehoben.
Ab 01.01.2010 erfolgt eine weitere Erhöhung um 170 Euro auf dann 8.004 Euro.
Zusätzlich wird der Tarifverlauf etwas begradigt. Das führt zu einer Abmilderung der so genannten kalten Progression. So werden bestimmte Tarifeckwerte rückwirkend ab 01.01.2009 um 400 Euro und ein Jahr später um weitere 330 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz lag bisher bei 15 Prozent und wird ab 01.01.2009 auf 14 Prozent gesenkt.
Diese Entlastungen sollen nach Meinung des Bundesrates in voller Höhe und rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten. Zudem sollten die Bürger durch eine zeitnahe strukturelle Reform des Einkommenssteuerrechts zukünftig spürbar entlastet werden. Eine deutliche Abmilderung der kalten Progression soll ebenfalls durch diese Reform zeitnah erreicht werden.
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Erstellt am: 06.08.2009
