Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Das Steuerpaket der Bundesregierung von 2006
 



Hier finden Sie die Kernpunkte des Steuerpakets für mehr Wachstum und Beschäftigung


KINDERBETREUUNGSKOSTEN:

Doppelverdiener und Alleinerziehende sollen erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren zu zwei Dritteln steuerlich absetzen können. Dabei gilt eine Höchstgrenze von jährlich 4.000 Euro pro Kind. Bei nur einem erwerbstätigen Elternteil gilt diese Regelung nur, wenn der Partner behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist. In allen anderen Fällen können Einverdiener-Ehen nur die Kosten für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr geltend machen. In keinem Fall abzugsfähig sind Ausgaben etwa für Nachhilfestunden, Computerkurse, Musik- oder Reitunterricht sowie für die Mitgliedschaft in Sport- oder sonstigen Vereinen.


HANDWERKER- UND PFLEGELEISTUNGEN:

Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Privathaushalte Handwerkerrechnungen künftig stärker absetzen. Gleiches gilt bei Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person. Konkret sollen künftig 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar sein - maximal 1.200 Euro im Jahr bei der Betreuung und höchstens 600 Euro jährlich bei Renovierungen im eigenen Haushalt.


ABSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN:

Zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen soll die so genannte degressive Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf maximal 30 Prozent angehoben werden. Die Regelung, von der sich die Bundesregierung eine verstärkte Investitionstätigkeit erhofft, ist auf zwei Jahre befristet.


UMSATZSTEUER:

Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen wird die Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben. In den neuen Ländern, in denen derzeit schon eine höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro gilt, wird diese Regelung zur Ist-Versteuerung über dieses Jahr hinaus bis Ende 2009 verlängert.


 



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