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Das Steuerpaket der Bundesregierung von
2006
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Hier finden Sie die Kernpunkte des Steuerpakets für mehr Wachstum und
Beschäftigung
KINDERBETREUUNGSKOSTEN:
Doppelverdiener und Alleinerziehende sollen erwerbsbedingte Betreuungskosten für
Kinder bis zu 14 Jahren zu zwei Dritteln steuerlich absetzen können. Dabei gilt
eine Höchstgrenze von jährlich 4.000 Euro pro Kind. Bei nur einem erwerbstätigen
Elternteil gilt diese Regelung nur, wenn der Partner behindert, dauerhaft krank
oder in Ausbildung ist. In allen anderen Fällen können Einverdiener-Ehen nur die
Kosten für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr geltend machen.
In keinem Fall abzugsfähig sind Ausgaben etwa für Nachhilfestunden,
Computerkurse, Musik- oder Reitunterricht sowie für die Mitgliedschaft in Sport-
oder sonstigen Vereinen.
HANDWERKER- UND PFLEGELEISTUNGEN:
Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Privathaushalte
Handwerkerrechnungen künftig stärker absetzen. Gleiches gilt bei
Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person. Konkret sollen künftig 20
Prozent der Arbeitskosten absetzbar sein - maximal 1.200 Euro im Jahr bei der
Betreuung und höchstens 600 Euro jährlich bei Renovierungen im eigenen Haushalt.
ABSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN:
Zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen soll die so genannte degressive
Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf
maximal 30 Prozent angehoben werden. Die Regelung, von der sich die
Bundesregierung eine verstärkte Investitionstätigkeit erhofft, ist auf zwei
Jahre befristet.
UMSATZSTEUER:
Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen wird die Umsatzgrenze bei der
Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten
Ländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben. In den neuen Ländern, in
denen derzeit schon eine höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro gilt, wird diese
Regelung zur Ist-Versteuerung über dieses Jahr hinaus bis Ende 2009 verlängert.
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