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Gesetz zur weiteren Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements
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Steuerliche Begünstigung des Ehrenamtes: Gemeinnützige Vereine spielen in
unserem gesellschaftlichen Leben eine bedeutende Rolle. Ob Sport, Umweltschutz,
Feuer- oder Katastrophenschutz, Brauchtum oder Sozialwesen - diese vielfältigen
gemeinnützigen oder karitativen Vereine sind aus dem demokratischen Gemeinwesen
nicht mehr wegzudenken. Der Staat trägt der Bedeutung der Vereine durch
besondere steuerliche Förderung Rechnung.
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juli 2007 das "Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das
Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender,
Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen
und Bürgern unterstützt werden.
Im September wird das Gesetz im Bundesrat abschließend beraten. Stimmt er zu,
wird es rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Steuerpflichtige können
dann wählen, ob sie für das Steuer-Veranlagungsjahr 2007 noch das alte oder
bereits das neue Recht in Anspruch nehmen.
Das Gesetz bringt u. a. folgende Verbesserungen:
Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher
5% (zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke) bzw. 10 %
(für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte
kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2
EStG) auf 20 % für alle förderungswürdigen Zwecke.
Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug.
Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von
Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür
Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.
Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und
fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.
Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in
Vereinen in Höhe von 500 €. Erleichterter Spendennachweis bis 200 €.
Stand 01.09.2007 (Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de)
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