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Übersicht der Abgabefristen für Steuererklärungen 2005
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Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in
gleichlautenden Erlassen vom 23. 02.2006 angeordnet, dass die Erklärungen zur
Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer bis zum 31.05.2006
abzugeben sind.
Sofern die Erklärungen durch Steuerberater erstellt werden, verlängert sich die
Frist bis zum 31. 12.2006. Hier finden Sie alle Fristen als
PDF-Dokument zum Ausdrucken.
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