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Beitragssatz Rentenversicherung soll bei 19,5 Prozent bleiben.
Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung: im Westen von 5.200 auf 5.250 Euro im Monat, im Osten
von 4.400 auf 4.450 Euro.
Daraus ergeben sich folgende Höchstbeiträge in der Rentenversicherung: 1.023,75
statt 1.014 € im Monat (Ost: 867,50 statt 858 €)
In der Kranken- und Pflegeversicherung: bundeseinheitlich von 3.525 auf 3.562,50
Euro im Monat.
In der Krankenversicherung werden die Beitragssätze von den Krankenkassen
individuell festgesetzt. Einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent müssen gesetzlich
Krankenversicherte seit dem 1. Juli 2005 ohne Arbeitgeberbeteiligung aufbringen.
Bei der Pflegeversicherung gibt es mittlerweile zwei unterschiedliche
Beitragssätze. Im Normalfall gilt der bisherige von 1,7 Prozent. Kinderlose
müssen seit Jahresanfang 0,25 Prozent – ebenfalls aus eigener Tasche -
zusätzlich aufbringen.
Grenzwerte: Die Versicherungspflichtgrenze (bis zu dieser Grenze sind Sie
pflichtversichert) in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 3.900 auf
3937,50 Euro pro Monat = 47.250 Euro im Jahr, regelmäßige Sonderzahlungen
inklusive.
Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten sind bis zu eigenen
Einkünften von 345 Euro im Monat kostenfrei mitversichert.
Daraus ergeben sich folgende Höchstbeiträge in der Krankenversicherung: bei
einem angenommenen Beitragssatz von 13,0 Prozent ergeben sich maximal 463,13 €
im Monat. Dazu kommt eine monatliche Zusatzbelastung durch die
0,9-Prozent-Regelung für die Versicherten in Höhe von 32,06 €.
Daraus ergeben sich folgende Höchstbeiträge in der Pflegeversicherung: 60,56
statt 59,93 € im Monat plus gegebenenfalls 8,91 € für gesetzlich
Krankenversicherte ohne Kinder.
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung: 6,5 Prozent.
Daraus ergeben sich folgende Höchstbeiträge in der
Arbeitslosenversicherung: 341,25 statt 338 € monatlich (Ost: 289,25 statt 286 €)
Für geringfügig Beschäftigte gilt eine Grenze von 400 Euro. Die
Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Alters- sowie Erwerbsminderungsrentner
beträgt nach wie vor 345 Euro pro Monat.
Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, deshalb alle Angaben daher ohne
Gewähr.
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