Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Schecksperre



Scheckzahlungen sind heutzutage nicht mehr so verbreitet, wie noch vor ein paar Jahren. Wenn Sie dennoch den Scheck als Zahlungsmittel nutzen, sollten Sie ein paar wichtige Dinge beachten.

Ein Scheck ist juristisch gesehen eine Urkunde, mit der der Aussteller seine Bank anweist, den im Scheck genannten Geldbetrag an jemanden auszuzahlen.

Damit ist ein Scheck genauso wertvoll wie Bargeld und sollte auch mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden.

Wenn es trotz alledem einmal dazu kommen sollte, das Sie Scheckformulare vermissen, dann können Sie diese sofort bei Ihrer Bank sperren lassen, mündlich wie schriftlich, damit kein Unberechtigter diese einlösen und damit über Ihr Geld verfügen kann.

Allerdings ist es damit noch längst nicht getan. Die schriftliche Bestätigung Ihrer Schecksperre, die Sie daraufhin von Ihrer Bank erhalten, müssen Sie ganz genau prüfen, denn sonst kann es für Sie teuer werden. Normalerweise gilt eine Schecksperre von Seiten der Bank für sechs Monate.

Mit der Neuregelung der Scheckbedingungen sollen Schecksperren der Banken zukünftig unbegrenzt gelten. Doch nicht jede Bank hat diese Neuregelungen umgesetzt. Ein Blick in das Kleingedruckte ist in jedem Fall empfehlenswert, denn nicht jede Bank weist Sie extra darauf hin.

Wird Ihr vermisster Scheck nach Ablauf dieser sechs Monate von einem Betrüger bei der Bank eingereicht, haben Sie in der Regel das Nachsehen, wenn Sie die Schecksperre nicht rechtzeitig verlängern.

Deshalb ist es sinnvoll, sich sofort nach der Dauer der Schecksperre zu erkundigen und diese gegebenenfalls gleich für einen längeren Zeitraum festzulegen. Damit schließen Sie von vornherein aus, dass ein Dieb oder Betrüger die Sperrfrist von 6 Monaten abwartet und anschließend Ihr Scheckformular mit einer gefälschten Unterschrift einreicht und damit Ihr Konto abräumt.

Finden sich die Scheckformulare in der Zeit wieder an, können Sie Ihrer Bank mitteilen, dass sie die Schecksperre löschen kann.


(Stand 10/2008)
 



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