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Schecksperre
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Scheckzahlungen sind heutzutage nicht mehr so verbreitet, wie noch vor ein paar
Jahren. Wenn Sie dennoch den Scheck als Zahlungsmittel nutzen, sollten Sie ein
paar wichtige Dinge beachten.
Ein Scheck ist juristisch gesehen eine Urkunde, mit der der Aussteller seine
Bank anweist, den im Scheck genannten Geldbetrag an jemanden auszuzahlen.
Damit ist ein Scheck genauso wertvoll wie Bargeld und sollte auch mit der
gleichen Sorgfalt behandelt werden.
Wenn es trotz alledem einmal dazu kommen sollte, das Sie Scheckformulare
vermissen, dann können Sie diese sofort bei Ihrer Bank sperren lassen, mündlich
wie schriftlich, damit kein Unberechtigter diese einlösen und damit über Ihr
Geld verfügen kann.
Allerdings ist es damit noch längst nicht getan. Die schriftliche Bestätigung
Ihrer Schecksperre, die Sie daraufhin von Ihrer Bank erhalten, müssen Sie ganz
genau prüfen, denn sonst kann es für Sie teuer werden. Normalerweise gilt eine
Schecksperre von Seiten der Bank für sechs Monate.
Mit der Neuregelung der Scheckbedingungen sollen Schecksperren der Banken
zukünftig unbegrenzt gelten. Doch nicht jede Bank hat diese Neuregelungen
umgesetzt. Ein Blick in das Kleingedruckte ist in jedem Fall empfehlenswert,
denn nicht jede Bank weist Sie extra darauf hin.
Wird Ihr vermisster Scheck nach Ablauf dieser sechs Monate von einem Betrüger
bei der Bank eingereicht, haben Sie in der Regel das Nachsehen, wenn Sie die
Schecksperre nicht rechtzeitig verlängern.
Deshalb ist es sinnvoll, sich sofort nach der Dauer der Schecksperre zu
erkundigen und diese gegebenenfalls gleich für einen längeren Zeitraum
festzulegen. Damit schließen Sie von vornherein aus, dass ein Dieb oder Betrüger
die Sperrfrist von 6 Monaten abwartet und anschließend Ihr Scheckformular mit
einer gefälschten Unterschrift einreicht und damit Ihr Konto abräumt.
Finden sich die Scheckformulare in der Zeit wieder an, können Sie Ihrer Bank
mitteilen, dass sie die Schecksperre löschen kann.
(Stand 10/2008)
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