Scheck E.v. Eingang vorbehalten
Erhält man für eine Dienstleistung oder Warenlieferung von seinem Geschäftspartner einen Scheck und reicht diesen bei seiner Bank ein, so wird der Betrag zwar sofort auf dem eigenen Konto gutgeschrieben, aber die Gutschrift ist mit dem Zusatz E.v. versehen.Dieser Zusatz bedeutet 'Eingang vorbehalten'. Das heisst, Ihre Bank legt den Scheck erst noch zur Einlösung der Bank des Scheckausstellers vor.
Wenn das Konto des Ausstellers gedeckt ist, wird der Betrag auf Ihrem Konto tatsächlich gutgeschrieben. Das kann bei Inlandschecks auch mal 8 Tage dauern, bei Auslandsschecks sogar bis zu 6 Wochen...
Ist das Konto des Scheckausstellers aber nicht gedeckt, wird der Scheck auch nicht eingelöst. Der Betrag wird also Ihrem Konto wieder belastet!
Deshalb der Tipp des FinanzplanTeams: Heben Sie den Scheckbetrag bitte erst dann ab, wenn Ihnen Ihre Bank bestätigt hat, dass der Scheck eingelöst wurde.
Und: Versenden Sie eventuelle Warenleistungen auch erst dann, wenn Sie sicher sind, dass der Scheck nicht mehr zurückgebucht werden kann. Das erspart Ihnen unter Umständen viel Ärger.
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Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind. |
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Erstellt am: 18.05.2010
