Schadensfreiheitsrabatt und Rabattübertragung in der Kfz-Versicherung
Der Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung wird für unfallfreies Fahren gewährt und bezeichnet einen Rabatt auf den regulären Versicherungsbeitrag.Er steigt mit jedem unfallfreien Jahr. Je höher dieser Rabatt ist, desto niedriger wird die zu bezahlende Prämie.
Sofern man einen Schaden an den Versicherer meldet, wird man im Folgejahr in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Damit sinkt der Schadenfreiheitsrabatt und die Prämie steigt.
Einige Versicherer bieten inzwischen die Möglichkeit, einen so genannten Rabattschutz oder Rabattretter für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit zu vereinbaren.
Meist sind damit ein bis drei Schäden pro Kalenderjahr ‚frei‘. Das bedeutet, wenn man in einem Schadenfall seine Versicherung in Anspruch genommen hat, verhindert der Rabattschutz die damit verbundene Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr.
Eine Rabattübertragung ist grundsätzlich möglich. Allerdings bekommt derjenige, der den Schadenfreiheitsrabatt übernimmt, immer nur so viele schadenfreie Jahre angerechnet, wie er selbst bereits gefahren ist.
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Erstellt am: 29.04.2011
