Risikolebensversicherung wechseln
Eine Risikolebensversicherung sichert ausschließlich den Todesfall und ist unverzichtbar für jeden, der seine Hinterbliebenen im Fall des eigenen Todes finanziell absichern möchte.
Stirbt die versicherte Person, dann zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannte, bezugsberechtigte Person aus.
Da es hier keine weiteren Bedingungen zu beachten gibt, kann und sollte man auch den günstigsten Anbieter wählen, um kein Geld zu verschenken.
Wer bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat und nun feststellt, dass es günstigere Anbieter gibt, kann seinen Vertrag auch wechseln, sofern keine schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die möglicherweise zu einem erhöhten Risikozuschlag oder sogar zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Nachdem man ein neues, günstigeres Angebot eingeholt hat und dieses ohne Risiko-zuschläge angenommen wird, kann man seinen alten Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Zahlungsabschnitts kündigen, bei jährlicher Zahlungsweise beispielsweise zum Ende des Versicherungsjahres.
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Erstellt am: 06.07.2010
