Riesterrente - Steuervorteil
Mit der Riester-Rente kann man unter Umständen zwei Förderungen nutzen. Neben der staatlichen Zulage können zusätzlich die Beiträge in den Riestervertrag bis zum Höchstbeitrag (seit 2008 2.100 Euro) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher ist, als die gezahlten Zulagen. Vor allem bei hohen Einkommen führt das zu einer zusätzlichen Steuerersparnis, die abzüglich der Zulagen an den Riestersparer ausgezahlt wird. Dieser Steuervorteil kann vor allem für Gutverdiener interessant sein.
Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, steht jedem Ehepartner der Sonder-ausgabenabzug zu, vorausgesetzt, beide zahlen Altersvorsorgebeiträge in einen Riestervertrag ein.
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Erstellt am: 06.07.2010
