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Die Riester Rente und der Zulagenantrag
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Für die Riester Rente gibt es ja bekanntlich staatliche Zuschüsse, aber:
Diese staatlichen Förderungen erhält der Sparer nicht automatisch: Er muss dazu
einmalig einen Antrag beim Anbieter stellen, der dann in den folgenden Jahren
die Zulagen für ihn beantragt. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich,
danach verfallen die Ansprüche aus den Vorjahren.
Nach Auskunft der zentralen Zulagenstelle haben rund 1,4 Millionen Bürger für
das Jahr 2004 keine Zulage beantragt und so etwa 200 Millionen Euro verschenkt.
Auch wenn die Riester-Rente aus steuerlichen Gründen abgeschlossen wurde, müssen
die Zulagen angefordert werden, denn das Finanzamt ermittelt zwar die
Steuerersparnis, zieht dann aber die Zulage ab – unabhängig ob sie beantragt
wurde oder nicht. Daher gilt: Reichen Sie unbedingt Ihren Zulagenantrag ein!
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