Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Die Riester Rente und der Zulagenantrag
 




Für die Riester Rente gibt es ja bekanntlich staatliche Zuschüsse, aber:

Diese staatlichen Förderungen erhält der Sparer nicht automatisch: Er muss dazu einmalig einen Antrag beim Anbieter stellen, der dann in den folgenden Jahren die Zulagen für ihn beantragt. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich, danach verfallen die Ansprüche aus den Vorjahren.

Nach Auskunft der zentralen Zulagenstelle haben rund 1,4 Millionen Bürger für das Jahr 2004 keine Zulage beantragt und so etwa 200 Millionen Euro verschenkt.

Auch wenn die Riester-Rente aus steuerlichen Gründen abgeschlossen wurde, müssen die Zulagen angefordert werden, denn das Finanzamt ermittelt zwar die Steuerersparnis, zieht dann aber die Zulage ab – unabhängig ob sie beantragt wurde oder nicht. Daher gilt: Reichen Sie unbedingt Ihren Zulagenantrag ein!

 



Zurück zur Übersicht

Was gibt es Hilfreiches im FinanzplanShop?
Uns jetzt ein neues Fachthema vorschlagen
 


Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden kann, dass alle richtig oder aktuell sind.

Sollten Informationen fehlerhaft sein, möchten wir Sie bitten, uns dies mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.








 




AKTUELLES und NEWS:

Schon gelesen? Die Grundgesetze des Wohlstands




SEO Social Bookmark Script