Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Rentenansprüche während der Elternzeit


Die Elternzeit bietet Müttern oder Vätern die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich um den Nachwuchs zu kümmern.

Waren es früher überwiegend die Mütter, nutzen heute immer mehr Väter diese Möglichkeit, auch aufgrund des neuen Elterngeldes. Dadurch erhalten sie zumindest einen teilweisen Ausgleich für den Verdienstausfall.

Vor allem die Väter sollten sich allerdings kurz vor, spätestens jedoch zu Beginn der Elternzeit ihre gesetzlichen Rentenansprüche sichern. Diese werden nämlich nicht automatisch erfasst.

Während die Mütter in den ersten drei Jahren der Kindererziehung von der gesetzlichen Rentenversicherung sogenannte Kindererziehungszeiten und zusätzliche Kinderberücksichtigungszeiten (10 Jahre) gutgeschrieben bekommen, müssen die Väter in Elternzeit diese vorher beantragen.

Dazu müssen die Eltern eine ‚gemeinsame Erklärung‘ an die Rentenversicherung einreichen, in der sie gemeinschaftlich erklären, dass der Vater die Kindererziehung übernimmt. Nur dann erfolgt die Zuordnung der Kindererziehungs- und berücksichtigungszeiten so, wie es auch tatsächlich der Fall ist bzw. war. Diese Erklärung darf allerdings nur für maximal 2 Monate rückwirkend abgegeben werden.
 


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Erstellt am: 06.07.2010



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