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Info-Broschüre zur Rente mit 67
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- Wer ist von der Rente mit 67 betroffen?
- Ab wann wird die Altersgrenze für die verschiedenen Altersrenten
angehoben?
- Welche Ausnahmen gibt es?
- Wird es auch künftig eine Altersrente vor dem 67. Lebensjahr geben?
- Was ändert sich bei den Altersrenten für Schwerbehinderte, Frauen, wegen
Arbeitslosigkeit
und nach Altersteilzeit?
- Wirkt sich die geplante Gesetzesänderung auch auf
Erwerbsminderungsrenten und
Hinterbliebenenrenten aus?
Antworten auf all diese Fragen enthält die 32-seitige Broschüre „Gesetzentwurf
zur Rente mit 67“, in der in Form eines Fragen-Antworten-Katalogs die
beabsichtigten Neuregelungen vorgestellt werden.
Selbstverständlich steht der Inhalt dieser Broschüre unter dem Vorbehalt, dass
der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung verabschiedet wird. Ende März soll
das Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen sein.
Die Broschüre gibt es kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen,
Referat Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, 60591 Frankfurt am Main. Sie kann auch
per Telefax (Fax-Nr. 0 69 / 60 52 – 1036) angefordert werden und steht als
Download am Ende dieser Seite zur Verfügung.
Quelle: www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de (28. Februar 2007)
Zum Download der kostenfreien Broschüre (PDF-Format
ca. 3,2 MB)
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