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Provisionen bei Lebensversicherungen sind nicht mehr begrenzt



Ohne große Öffentlichkeitsarbeit kündigte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht am 22. Februar 2008 eine kleine Revolution im Versicherungsbereich an: Die Aufhebung des Rundschreibens 5/1995 des ehemaligen BAV.

„Das Rundschreiben 5/95 des ehemaligen BAV (VerBAV 1995, S. 366 f.) wird aufgehoben“, meldete die BaFin am 22. Februar 2008 auf ihrer Webseite.

Das hört sich nicht spektakulär an, kann aber dennoch große Auswirkungen auf künftige Kunden von Lebensversicherungsgesellschaften haben.



Worum geht es dabei genau?

Es geht um die - zumindest bisherige - Begrenzung der so genannten Abschlusskosten bei Lebensversicherungen. Durch die Aufhebung dieser Verordnung können die Versicherer nun an ihre Vermittler bezahlen, was sie wollen. Eine gesetzliche Beschränkung nach oben gibt es nicht mehr - und da jede Provision letztendlich der Kunde bezahlt, ist abzuwarten, wie sich die Provisionen in Zukunft entwickeln. Spannend wird es in jedem Fall...



Wie war es bisher?

Bis zum 31.12.2007 durften die Versicherungsgesellschaften an Ihre Vermittler maximal eine Provision von 4% aller gezahlten Beiträge für die Vermittlung bezahlen.

Ein Beispiel (als Milchmädchenrechnung): Wer als Kunde monatlich einen Beitrag von 150,00 Euro in eine 30 Jahre laufende Lebensversicherung einbezahlt hat, musste damit rechnen, dass für den Vertriebsmitarbeiter eine Provision in Höhe von 2.160,00 Euro fällig wurde.



Wie wird es ab dem 22.02.2008 sein?

Es gilt dann das neue Versicherungsvertrags-Gesetz und zwar in Verbindung mit der Informationspflichten-Verordnung. Die Lebensversicherer sind danach verpflichtet, „detaillierte Angaben zur Versicherungsleistung, den Beiträgen und den Vertriebs- und Abschlusskosten gegenüber den Versicherungsnehmern zu machen“.

Das Gute daran ist, dass die Versicherer die so genannten Abschlusskosten neuer Lebensversicherungen (und das sind zum Großteil gerade die Provisionen, die der Vertriebler erhält) auf fünf Jahre zu verteilen haben.

Auf der anderen Seite könnten findige Versicherungen -dem schnellen Neugeschäft zuliebe- die Provision für den Abschluss von Lebensversicherungen nun deutlich erhöhen. Und da stellt sich dann die Frage, ob dann in dem oben genannten Beispiel Provisionen in einer Höhe von bis zu 9.000,00 Euro bezahlt werden...  Man wird sehen.

 



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