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Provisionen bei
Lebensversicherungen sind nicht mehr begrenzt
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Ohne große Öffentlichkeitsarbeit kündigte die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungs-Aufsicht am 22. Februar 2008 eine kleine Revolution im
Versicherungsbereich an: Die Aufhebung des Rundschreibens 5/1995 des ehemaligen
BAV.
„Das Rundschreiben 5/95 des ehemaligen BAV (VerBAV 1995, S. 366 f.) wird
aufgehoben“, meldete die BaFin am 22. Februar 2008 auf ihrer Webseite.
Das hört
sich nicht spektakulär an, kann aber dennoch große Auswirkungen auf künftige
Kunden von Lebensversicherungsgesellschaften haben.
Worum geht es dabei genau?
Es geht um die - zumindest bisherige - Begrenzung der so genannten
Abschlusskosten bei Lebensversicherungen. Durch die Aufhebung dieser Verordnung
können die Versicherer nun an ihre Vermittler bezahlen, was sie wollen. Eine
gesetzliche Beschränkung nach oben gibt es nicht mehr - und da jede Provision
letztendlich der Kunde bezahlt, ist abzuwarten, wie sich die Provisionen in
Zukunft entwickeln. Spannend wird es in jedem Fall...
Wie war es bisher?
Bis zum 31.12.2007 durften die Versicherungsgesellschaften an Ihre Vermittler
maximal eine Provision von 4% aller gezahlten Beiträge für die Vermittlung
bezahlen.
Ein Beispiel (als Milchmädchenrechnung): Wer als Kunde monatlich einen Beitrag von 150,00 Euro in eine 30
Jahre laufende Lebensversicherung einbezahlt hat, musste damit rechnen, dass für den
Vertriebsmitarbeiter eine Provision in Höhe von 2.160,00 Euro fällig wurde.
Wie wird es ab dem 22.02.2008 sein?
Es gilt dann das neue Versicherungsvertrags-Gesetz und zwar in Verbindung mit
der Informationspflichten-Verordnung. Die Lebensversicherer sind danach
verpflichtet, „detaillierte Angaben zur Versicherungsleistung, den Beiträgen
und den Vertriebs- und Abschlusskosten gegenüber den Versicherungsnehmern zu
machen“.
Das Gute daran ist, dass die Versicherer die so genannten Abschlusskosten neuer
Lebensversicherungen (und das sind zum Großteil gerade die Provisionen, die der Vertriebler
erhält) auf fünf Jahre zu verteilen haben.
Auf der anderen Seite könnten findige Versicherungen -dem schnellen Neugeschäft
zuliebe- die Provision für den Abschluss von Lebensversicherungen nun deutlich
erhöhen. Und da stellt sich dann die Frage, ob dann in dem oben genannten Beispiel
Provisionen in einer Höhe von bis zu 9.000,00 Euro bezahlt werden... Man
wird sehen.
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