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Die zusätzliche private Altersversorgung: |
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Welche Möglichkeiten gibt es?Die zweite und dritte Säule der Alterssicherung bieten folgende Durchführungen bzw. Produkttypen an:
Direktzusage: Die Direktzusage (auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage) ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Sie ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Träger der Versorgung ist das Unternehmen. Die Leistungen dazu werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Der Arbeitnehmer kann an der Finanzierung beteiligt werden. (nach oben) Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die auf die von ihr gewährten Leistungen dem Arbeitnehmer formal keinen Rechtsanspruch gewährt. Reicht das Kassenvermögen zur Einbringung der zugesagten Leistungen nicht aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die versprochene Leistung einzustehen. Das Vermögen wird durch Zuwendungen des Trägerunternehmens oder durch eigene Vermögenserträge der Unterstützungskasse aufgebaut und erhalten. Auch bei diesem Durchführungsweg kann der Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt werden. (nach oben) Direktversicherung: Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Angestellten abschließt. Bezugsberechtigt sind Beschäftigte oder ihre Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann sich beteiligen. (nach oben) Pensionskasse: Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung ähnlich einer Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der wesentliche Unterschied zur Direktversicherung liegt darin, dass der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer selbst Mitglied der Versorgungseinrichtung wird. Der Arbeitgeber leistet Beiträge, an denen sich die Arbeitnehmer beteiligen können. Die Pensionskassen unterliegen dabei strengen Anlagebeschränkungen: Nur ein begrenzter Teil der Anlagemittel kann in Aktien investiert werden. Damit wird das Risiko minimiert, gleichzeitig werden aber auch Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt. (nach oben)
Pensionsfonds:
Der Pensionsfonds ist wie die Pensionskasse eine rechtlich
selbständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen
betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber durchführt. Auch
eine Beteiligung des Arbeitnehmers an der Finanzierung der Beiträge
ist dabei möglich. Das angesammelte Versorgungskapital kann relativ
frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Die Höhe der späteren
Leistung hängt somit auch von der erzielten Kapitalrendite ab. Weil
die Kapitalanlage bei Pensionsfonds im Vergleich zu
Direktversicherungen und Pensionskassen wesentlich weniger
reglementiert wird, besteht die Möglichkeit, höhere Renditen und
damit höhere Versorgungsleistungen zu erzielen. Andererseits wird
der Ausfall einer Versorgungsleistung bei Kapitalverlust
ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber zumindest dafür einstehen muss,
dass im Versorgungsfall die Summe der eingezahlten Beiträge zur
Verfügung steht.
(nach oben) Private Altersvorsorge: Banksparplan: Bei einem Banksparplan wird ein Guthaben mit festgelegter Verzinsung angespart. Dabei kann der Zinssatz von der Laufzeit oder dem Sparbetrag abhängig sein oder sich nach einem Referenzwert wie z.B. der Umlaufrendite festverzinslicher Anleihen richten. Es besteht nur ein sehr geringes Risiko. Allerdings wachsen die Erträge auch nur langsam. Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht. Banksparpläne eignen sich besonders für ältere Anleger, deren Ansparzeitraum kürzer ist, und für Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfnis. (nach oben) Private Rentenversicherung: Die private Rentenversicherung verbindet Kapitalanlage und Versicherung. Die Beiträge werden dabei in der Regel mit einer garantierten Mindestverzinsung (zur Zeit 2,75%) angelegt. Hinzu können Überschussbeteiligungen kommen, die jedoch nicht garantiert sind. Private Rentenversicherungen haben im allgemeinen ein eher geringes Risiko und mittlere Ertragschancen. Die Abschlusskosten werden auf die ersten zehn Jahre der Laufzeit verteilt. Private Rentenversicherungen eignen sich besonders für jüngere sicherheitsbewusste Anleger. (nach oben)
Fondssparplan: Bei einem Fondssparplan erfolgt die Anlage
des Kapitals in Investmentfonds, z. B. Aktien-, Renten- oder
gemischten Fonds. Sie unterscheiden sich in den Ertragschancen - und
im Risiko für den Anleger. Bei Aktienfonds steht der Chance auf eine
hohe Anlagerendite bei günstiger Entwicklung der Kapitalmärkte das
Verlustrisiko durch fallende Kurse gegenüber. Eine Mindestrendite
ist nicht garantiert, lediglich der Kapitalerhalt muss bei
geförderten Produkten zugesagt werden. Die Chance auf eine hohe
Rendite hängt genau wie das Verlustrisiko von der Mischung des Fonds
ab, ist jedoch höher als bei Banksparplänen und privaten
Rentenversicherungen. Kosten entstehen durch Ausgabeaufschläge beim
Kauf und durch Verwaltungs-/Depotgebühren. Fonds mit hohem
Aktienanteil sind eher für jüngere risikofreudige Anleger geeignet,
weil hier ausreichend Zeit ist, vorübergehende Kursverluste wieder
auszugleichen.
(nach oben) Kann man zwischen diesen Möglichkeiten frei wählen?Zwischen den drei privaten Möglichkeiten kann man frei wählen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Wahlmöglichkeit eingeschränkt. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, welchen Durchführungsweg er wählt und welche Leistungen er zusagt. Werden Versorgungen auf der Grundlage von Tarifverträgen oder durch Betriebsvereinbarungen eingeführt, wird die Ausbreitung der betrieblichen Altersvorsorge u.U. auf ganze Branchen bzw. Betriebe ausgedehnt. Wenn der Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann der Arbeitnehmer entweder einen privaten Vorsorgevertrag abschließen oder verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Die Aufwendungen für die Direktversicherung muss er selbst tragen (Entgeltumwandlung). Die Umwandlung tariflicher Entgeltansprüche ist allerdings nur möglich, wenn sie durch Tarifvertrag zugelassen ist. Wie sieht die staatliche Förderung aus?
1) 4% der
Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (2004 =
2.472 EUR); Beitragsfreiheit für Entgeltumwandlung endet am
31.12.2008 Private Vorsorge im Einzelnen
1) vom
Vorjahreseinkommen In der betrieblichen Vorsorge sind alle Arbeitnehmer förderberechtigt. Die staatliche Förderung der privaten Vorsorge erhalten Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt; dann erhält auch der andere die Förderung. Zu den Pflichtversicherten gehören im Einzelnen:
Nicht gefördert werden:
Unverfallbarkeit von Anwartschaften Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersversorgung bedeutet, dass ein einmal erworbener Anspruch auf eine Betriebsrente nicht mehr erlöschen kann, also auch dann nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, z. B. wegen des Wechsels zu einem anderen Arbeitgeber. Für Zusagen, die nach dem 1. Januar 2001 erteilt wurden, gilt:
Bei privaten
Vorsorgeverträgen ist der Arbeitgeber nicht beteiligt. Daher gibt es
hier keine Unverfallbarkeitsfristen. Was man bei der Produktauswahl beachten sollte Bei der Produktwahl sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
Achten Sie bei Banksparplänen, privaten Rentenversicherungen und Fondssparplänen darauf, dass das Produkt die Prüfnummer der Zertifizierungsstelle und den Vermerk trägt: "Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderfähig". Dies bedeutet, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Zertifizierung sagt jedoch nichts darüber aus, wie viel Gewinn der Vertrag abwirft. Sie ist also keine Garantie für eine hohe Rendite. InformationInformieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger, Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse, wenn Sie dort zufrieden sind, oder wenden Sie sich an einen Versicherungsvertreter, dem Sie vertrauen. Über betriebliche Angebote informieren Arbeitgeber, Betriebsrat oder Gewerkschaft. Nach der Beratung werden sich Ihre Überlegungen in der Regel auf ein Produkt konzentrieren. Holen Sie dafür noch weitere Angebote ein. In der Zeitschrift "FINANZtest" der Stiftung Warentest werden zahlreiche Angebote miteinander verglichen und Empfehlungen abgegeben. Empfehlenswert ist auch eine unabhängige Beratung durch die Verbraucherzentralen. Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Stand 07/2005)
http://www.bmgs.bund.de |
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Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind. |
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