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Persönliche
Steueridentifikationsnummer
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Deutschland ist bekannt für ausufernde Bürokratie
und ein kompliziertes Steuersystem.
Mit der Einführung der neuen Steueridentifikationsnummer ist ein erster Schritt
zum Bürokratieabbau und der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens getan.
Ab 01. August 2008 verschickt das Bundeszentralamt für Steuern bis Ende 2008
allen in Deutschland gemeldeten Personen Ihre persönliche
Steueridentifikationsnummer und teilt gleichzeitig die gespeicherten Eckdaten
mit.
Hierbei handelt es sich um den Familiennamen, frühere Namen, Vornamen,
Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Doktorgrad, gegenwärtige oder letzte
bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörde sowie den Sterbetag. Damit kann
eine korrekte Zuordnung erfolgen. Es werden keine weiteren Daten gespeichert.
Die Löschung der Daten erfolgt spätestens 20 Jahre nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem der Tod des Steuerpflichtigen eingetreten ist. Das kann
auch schon vorher geschehen, wenn die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden
nicht mehr erforderlich sind.
Diese Nummer wird ab Geburt vergeben und begleitet alle Bürgerinnen und Bürger
ein Leben lang.
Aus der Kombination der 11 Ziffern der Steuer-ID können keine Rückschlüsse auf
den einzelnen Steuerpflichtigen gezogen werden. Sie darf aus Datenschutzgründen
lediglich im Bereich der Finanzverwaltung eingesetzt werden. Damit ersetzt sie
nach einer Übergangszeit die bislang für die Einkommenssteuer verwendete
Steuernummer und ist somit zweckgebunden.
Zukünftig müssen alle Bürger diese Steuer-ID angeben, wenn sie Anträge,
Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden abgeben. Damit werden
auch mehr und mehr elektronische Serviceleistungen der Steuerverwaltung möglich.
Das erleichtert den Bürgern die Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten,
spart Zeit und Geld durch unnötigen Papierkram.
Während der Übergangszeit ist es sinnvoll und von den Finanzbehörden auch
erwünscht, neben der neuen Steuer-ID auch die alte Steuernummer mit anzugeben.
Die Mitteilungsschreiben werden von August bis Dezember 2008 verschickt. Wenn
Sie ihr Schreiben erhalten haben, sollten Sie die von Ihnen gespeicherten
Eckdaten prüfen. Sind die Daten nicht korrekt, dann können Sie sich an die unter
„Rücksendeadresse“ genannte Behörde wenden, die eine Korrektur veranlasst und
diese dem Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege weiterleitet.
Wenn sich durch Umzug Ihre Adresse geändert hat, dann leitet die Meldebehörde
die neue Adresse weiter.
(Stand 10/2008)
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