Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Persönliche Steueridentifikationsnummer



Deutschland ist bekannt für ausufernde Bürokratie und ein kompliziertes Steuersystem.

Mit der Einführung der neuen Steueridentifikationsnummer ist ein erster Schritt zum Bürokratieabbau und der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens getan.

Ab 01. August 2008 verschickt das Bundeszentralamt für Steuern bis Ende 2008 allen in Deutschland gemeldeten Personen Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer und teilt gleichzeitig die gespeicherten Eckdaten mit.

Hierbei handelt es sich um den Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Doktorgrad, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörde sowie den Sterbetag. Damit kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Es werden keine weiteren Daten gespeichert.

Die Löschung der Daten erfolgt spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Tod des Steuerpflichtigen eingetreten ist. Das kann auch schon vorher geschehen, wenn die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind.
Diese Nummer wird ab Geburt vergeben und begleitet alle Bürgerinnen und Bürger ein Leben lang.

Aus der Kombination der 11 Ziffern der Steuer-ID können keine Rückschlüsse auf den einzelnen Steuerpflichtigen gezogen werden. Sie darf aus Datenschutzgründen lediglich im Bereich der Finanzverwaltung eingesetzt werden. Damit ersetzt sie nach einer Übergangszeit die bislang für die Einkommenssteuer verwendete Steuernummer und ist somit zweckgebunden.

Zukünftig müssen alle Bürger diese Steuer-ID angeben, wenn sie Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden abgeben. Damit werden auch mehr und mehr elektronische Serviceleistungen der Steuerverwaltung möglich. Das erleichtert den Bürgern die Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten, spart Zeit und Geld durch unnötigen Papierkram.

Während der Übergangszeit ist es sinnvoll und von den Finanzbehörden auch erwünscht, neben der neuen Steuer-ID auch die alte Steuernummer mit anzugeben.

Die Mitteilungsschreiben werden von August bis Dezember 2008 verschickt. Wenn Sie ihr Schreiben erhalten haben, sollten Sie die von Ihnen gespeicherten Eckdaten prüfen. Sind die Daten nicht korrekt, dann können Sie sich an die unter „Rücksendeadresse“ genannte Behörde wenden, die eine Korrektur veranlasst und diese dem Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege weiterleitet.

Wenn sich durch Umzug Ihre Adresse geändert hat, dann leitet die Meldebehörde die neue Adresse weiter.



(Stand 10/2008)
 



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