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Das tut den offenen Immobilienfonds in
Deutschland gut...
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Freiwilliger Teil des BVI-Maßnahmenpakets wird ab sofort umgesetzt
Die im BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
zusammengeschlossenen Grundstücks-Investmentgesellschaften setzen planmäßig seit
1. April den freiwilligen Teil des bereits im Januar 2006 vorgestellten
Maßnahmenpakets für Offene Immobilienfonds um. Dazu gehört insbesondere die
Kündigungsfrist für Neuanlagen ab einer Mio. Euro.
Demnach wird ab sofort bei Neuanlagen über eine Mio. Euro in
Immobilien-Publikumsfonds eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vereinbart.
„Mit dieser Maßnahme können die Offenen Immobilienfonds ihre Liquidität noch
besser steuern, da dann größere Beträge nur mit entsprechendem Anlagehorizont
angelegt werden“, sagt BVI-Immobilienausschuss-Vorsitzende Bärbel Schomberg. Die
Kündigungsfrist gilt nicht für solche Offenen Immobilienfonds, die speziell für
institutionelle Investoren und andere Großanleger angeboten werden.
Zusätzlich zu der bereits bekannt gegebenen Veröffentlichung der
Einzel-Verkehrswerte werden künftig auch die Mieteinnahmen je Objekt in den
Jahresberichten der Offenen Immobilienfonds publiziert. Damit sind die im Rahmen
der Selbstverpflichtung geltenden Maßnahmen zur Presse und Medien Transparenz um
eine weitere wichtige Informationsangabe ergänzt worden.
Quelle: BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
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