Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Neuer Ombudsmann für geschlossene Fonds




Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds.

Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und ihren Vertragspartnern (Initiator, Treuhänder, Emittent)
im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds. Hier können Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch beigelegt werden. Die Ombudsfrau genießt richterliche Unabhängigkeit und ist weder an Weisungen des Vorstands noch an Weisungen eines Mitglieds oder der Geschäftsstelle des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gebunden.

Die Ombudsstelle gibt Informationen zum Ombudsverfahren heraus, nimmt Beschwerden von Anlegern auf und leitet diese an die Ombudsfrau und die betroffenen Unternehmen weiter.

Die Einrichtung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds geht auf eine Initiative des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. und seiner Mitgliedsunternehmen zurück. Sie hat ihre Arbeit zum 1. März 2008 aufgenommen.


Aufgaben der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds übernimmt alle mit einem Ombudsverfahren verbundenen organisatorischen und administrativen Aufgaben. Mit der juristischen Prüfung der Beschwerden ist sie nicht befasst. Diese Aufgabe obliegt allein der Ombudsfrau.


Hier die Adresse:

Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Invalidenstr. 35
10115 Berlin
Telefon: 030-25761691
Internet: www.ombudsstelle-gfonds.de


(Quelle: http://www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de)
 



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