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Neuer Ombudsmann für
geschlossene Fonds
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Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die zentrale Anlaufstelle für
Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds.
Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von
individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und ihren Vertragspartnern
(Initiator, Treuhänder, Emittent)
im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds. Hier können
Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch beigelegt werden. Die
Ombudsfrau genießt richterliche Unabhängigkeit und ist weder an Weisungen des
Vorstands noch an Weisungen eines Mitglieds oder der Geschäftsstelle des Vereins
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gebunden.
Die Ombudsstelle gibt Informationen zum Ombudsverfahren heraus, nimmt
Beschwerden von Anlegern auf und leitet diese an die Ombudsfrau und die
betroffenen Unternehmen weiter.
Die Einrichtung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds geht auf eine Initiative des
VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. und seiner Mitgliedsunternehmen zurück. Sie
hat ihre Arbeit zum 1. März 2008 aufgenommen.
Aufgaben der Ombudsstelle
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds übernimmt alle mit einem Ombudsverfahren
verbundenen organisatorischen und administrativen Aufgaben. Mit der juristischen
Prüfung der Beschwerden ist sie nicht befasst. Diese Aufgabe obliegt allein der
Ombudsfrau.
Hier die Adresse:
Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Invalidenstr. 35
10115 Berlin
Telefon: 030-25761691
Internet:
www.ombudsstelle-gfonds.de
(Quelle: http://www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de)
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