Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Neue Gebührenregelung beim Abheben an fremden Geldautomaten

Kostenfrei Bargeld abheben ist in der Regel nur am Geldautomaten der eigenen Bank oder deren Verbundpartner möglich.

Wer an fremden Automaten Geld abhebt, zahlt je nach Bank erhebliche Gebühren, die bisher erst viel später auf dem Kontoauszug ersichtlich waren.

Seit 15.01.2011 gilt eine neue Gebührenregelung für Bargeldabhebungen an fremden Geldautomaten.

Danach müssen Banken und Sparkassen die erhobenen Gebühren nun direkt beim Geld abheben anzeigen, zunächst durch einen gut sichtbaren Aufkleber am Geldautomaten, ab Sommer 2011 dann direkt auf dem Bildschirm.

Die Höhe der Gebühr für Fremdkunden legt jedes Institut selbst fest. Verbraucherschützer fordern eine Gebührenobergrenze von 2 Euro, das Kartellamt lehnte diese jedoch ab.

Privatbanken verlangen zukünftig je Abhebung 1,95 Euro, Volks- und Raiffeisenbanken durchschnittlich 2,93 Euro und Sparkassen rund 4,44 Euro.

Wem die Gebühr zu hoch ist, der kann den Vorgang abbrechen und den Automaten einer günstigeren Bank wählen.
 


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Erstellt am: 13.04.2011



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