Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Nachbesserung bei der Riesterrente

Wenn Sie als Rentner Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, dann endet damit Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Das zählte bei der Riesterrente bislang als ‚schädliche Verwendung’ und hatte zur Folge, dass die gesamte Riesterförderung zurück zu zahlen war.

Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2007 Klage gegen diese und andere Regelungen der Riesterrente eingereicht, die möglicherweise gegen europäisches Recht verstoßen.

Der europäische Gerichtshof (EUGH) entschied nun im Sommer 2009, dass unter anderem die Rückzahlungspflicht von Förderbeträgen beim Umzug ins Ausland rechtswidrig sei. Jeder EU-Bürger darf selbst entscheiden, wo er seinen Lebensabend verbringen möchte.

Ähnlich sieht es bei der Förderung durch Wohn-Riester für Immobilien im Ausland aus. Bislang sieht das Gesetz dafür keine Förderung vor. Das widerspricht dem EU-Recht.

Auch die Ungleichbehandlung der Grenzgänger, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben, obwohl sie in Deutschland arbeiten und Sozialabgaben entrichten, wurde vom europäischen Gerichtshof moniert. Sofern Arbeitnehmer in einem Land der Europäischen Union wohnen und in Deutschland arbeiten, besteht Anspruch auf die Riester-Zulagen.

Die Bundesregierung muss nun die Regelungen zur Riesterförderung entsprechend nachbessern.

 


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Erstellt am: 28.12.2009



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