Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Lohnsteuerkarte ab 2011

Die kleine, farbige Lohnsteuerkarte, die jeder Angestellte seit Jahren kennt, gibt es ab 2011 nicht mehr.

Zukünftig werden die Lohnsteuerdaten elektronisch übermittelt. Das Verfahren nennt sich ElsterLohn II und wird ab 2012 eingesetzt. Dann muss jeder Arbeitnehmer nur noch seine steuerliche Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum angeben, wenn er ein neues Arbeitsverhältnis beginnt.

In 2011 gilt ausnahmsweise noch die Lohnsteuerkarte 2010, mit den eingetragenen Steuerklassen und Freibeträgen. Das bedeutet, wer in 2011 seinen Arbeitsplatz wechselt, muss die alte Lohnsteuerkarte 2010 mitnehmen und bei seinem neuen Arbeitgeber einreichen.

Wer im Jahr 2011 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, muss bei seinem zuständigen Finanzamt einmalig eine so genannte Ersatzbescheinigung für 2011 beantragen.

Eine Sonderregelung besteht bei Auszubildenden, die 2011 ihre Ausbildung beginnen. Sie werden von ihrem Arbeitgeber auch ohne Karte in die Steuerklasse 1 eingestuft, vorausgesetzt, sie sind nicht verheiratet.

Änderungen auf der Lohnsteuerkarte wurden bisher von den Gemeinden vorgenommen. Ab 2011 sind ausschließlich die Finanzämter dafür zuständig.
 


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Erstellt am: 13.01.2011



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