Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Lastschriften zurückbuchen



Bargeldlose Zahlungen sind modern und äußerst bequem, damit liegen sie voll im Trend.

Die Lastschrift ist eine dieser Möglichkeiten und wird häufig für monatlich wiederkehrende Zahlungen mit unterschiedlichen Beträgen, z.B. bei der Telefonrechnung, bei Versicherungsprämien usw., eingesetzt.

Dafür müssen Sie eine Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren unterschreiben. Der Zahlungsempfänger reicht diese Lastschrift bei seiner Bank ein und erhält den Betrag von Ihrem Konto.

Die zunehmende Nutzung des Internets führt dazu, dass immer häufiger Lastschriftverfahren ohne eine Unterschrift ausgelöst werden.

In der Regel können Sie innerhalb von 6 Wochen einer unberechtigten Lastschrift widersprechen. Die Bank muss Ihnen daraufhin den Betrag zurückbuchen.

Laut den AGB der Banken (allgemeine Geschäftsbedingungen) beginnt die sechs Wochen Frist allerdings nicht bereits mit dem Datum der Buchung, wie so oft von Banken dargestellt, sondern läuft ab dem Tag des Rechnungsabschlusses der Bank.

Dieser erfolgt quartalsweise oder auch monatlich. Den Rechnungsabschluss erhalten Sie als Kunde zusammen mit den Kontoauszügen. Die Frist von 6 Wochen gilt dann in dem Fall, wenn Sie zwar eine Einzugsermächtigung gegeben haben, gegen die Höhe des abgebuchten Betrages jedoch Einwände haben.

Einer unberechtigten Abbuchung, zu der Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, dürfen Sie auch nach der sechs Wochen Frist widersprechen.

(Stand 10/2008)
 



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