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Lastschriften
zurückbuchen
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Bargeldlose Zahlungen sind modern
und äußerst bequem, damit liegen sie voll im Trend.
Die Lastschrift ist eine dieser Möglichkeiten und wird häufig für monatlich
wiederkehrende Zahlungen mit unterschiedlichen Beträgen, z.B. bei der
Telefonrechnung, bei Versicherungsprämien usw., eingesetzt.
Dafür müssen Sie eine Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren
unterschreiben. Der Zahlungsempfänger reicht diese Lastschrift bei seiner Bank
ein und erhält den Betrag von Ihrem Konto.
Die zunehmende Nutzung des Internets führt dazu, dass immer häufiger
Lastschriftverfahren ohne eine Unterschrift ausgelöst werden.
In der Regel können Sie innerhalb von 6 Wochen einer unberechtigten
Lastschrift widersprechen. Die Bank muss Ihnen daraufhin den Betrag
zurückbuchen.
Laut den AGB der Banken (allgemeine Geschäftsbedingungen) beginnt die sechs
Wochen Frist allerdings nicht bereits mit dem Datum der Buchung, wie so oft von
Banken dargestellt, sondern läuft ab dem Tag des Rechnungsabschlusses der Bank.
Dieser erfolgt quartalsweise oder auch monatlich. Den Rechnungsabschluss
erhalten Sie als Kunde zusammen mit den Kontoauszügen. Die Frist von 6 Wochen
gilt dann in dem Fall, wenn Sie zwar eine Einzugsermächtigung gegeben haben,
gegen die Höhe des abgebuchten Betrages jedoch Einwände haben.
Einer unberechtigten Abbuchung, zu der Sie keine Einzugsermächtigung erteilt
haben, dürfen Sie auch nach der sechs Wochen Frist widersprechen.
(Stand 10/2008)
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