Kreditkarten und Beweislast
Zahlungen per Kreditkarte sind einfach und bequem. Man darf jedoch nicht den Überblick verlieren und sollte regelmäßig seine Kreditkartenabrechnungen prüfen.
Wenn Sie dabei Abbuchungen feststellen, die Sie Ihrer Meinung nach gar nicht veranlasst haben, dann können Sie diese widerrufen. Die Bank muss Ihnen daraufhin das Geld erstatten.
Nur wenn die Bank Ihnen nachweisen kann, dass Sie diese Abbuchungen zu verantworten haben, ist sie nicht zur Zahlung verpflichtet.
Das entschied das Amtsgerichts München in einem aktuellen Urteil (AZ 242 C 28708/08).
Eine Mastercard-Kundin hatte mehrfach unberechtigten Abbuchungen widersprochen. Anfangs erstattete die Bank anstandslos die Beträge. Später weigerte sie sich, den Schaden zu begleichen.
Die Bank war der Meinung, die Kundin hätte selbst die Abbuchungen veranlasst oder Dritten die Möglichkeit gegeben, die Kreditkarte zu nutzen. Da die Bank dieses Vorgehen allerdings nicht beweisen konnte, musste sie Schadensersatz leisten.
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Erstellt am: 06.08.2009
