|
Wer einen Kredit bei einer Bank aufnehmen will,
muss entsprechende Sicherheiten vorweisen können, dass er den Kredit problemlos
zurückzahlen kann.
Sind keine Sicherheiten vorhanden, wird die Bank den Kredit ablehnen, es sei
denn, die fehlende Bonität des Kreditnehmers übernimmt ein Bürge (Ehepartner,
Verwandter oder guter Freund), der selbst über eine gute Bonität verfügt.
Bevor Sie jedoch eine Bürgschaft, z.B. für einen Ratenkredit übernehmen,
sollten Sie die möglichen finanziellen Folgen bedenken.
Eine Bürgschaft ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Bürgen und einem
Gläubiger (Bank) und längst keine harmlose Gefälligkeit, denn als Bürge
verpflichten Sie sich mit Ihrer Unterschrift, für die Kreditverbindlichkeiten
des Schuldners (Kreditnehmers) in voller Höhe aufzukommen, wenn dieser nicht
mehr zahlen kann.
Das heißt, Sie haften für die gesamte Kreditsumme mit Ihrem privaten Vermögen.
Es gibt Banken, die die Bürgschaft als reine Formsache darstellen, doch das ist
sie keineswegs.
Kann der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, aus
welchem Grund auch immer, wird die Bank sich an den Bürgen wenden. Dieser muss
für die noch fällige Kreditsumme geradestehen.
Eine Bürgschaft gilt in der Regel zeitlich unbefristet, auch bei Tod des Bürgen
oder des Schuldners erlischt sie nicht einfach. Allerdings ist sie nach Ablauf
des dritten Jahres nach Fälligkeit des Darlehens verjährt.
So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im November 2007 in einem Urteil (AZ: 17
U 89/07) entschieden. Die Verjährungsfrist nutzt Ihnen jedoch nichts, wenn die
Bank rechtzeitig Klage erhebt oder einen Mahnbescheid beantragt. Wird die
Forderung vom Gericht für rechtens erklärt und der Bank ein vollstreckbarer
Titel erteilt, dann gelten nämlich nicht nur 3 sondern 30 Jahre. Das kann
schnell die finanzielle Existenz kosten.
Eine Bank prüft sehr genau, wie hoch das Risiko eines Zahlungsausfalls ist. Und
genau das sollten auch Sie tun. Denn heutzutage kann jeder in
Zahlungsschwierigkeiten kommen, manchmal geht das schneller, als man denkt. Als
Bürge sind Sie dann in jedem Fall in der Pflicht.
(Stand 10/2008)
|
|
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind.
Sollten Informationen fehlerhaft sein, möchten wir Sie bitten, uns dies
mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen
wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren
Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen. |