Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

So dämmen Sie steigende Beiträge in
Ihrer privaten Krankenversicherung ein
 


 

Die Problematik und ihre Folgen

Der Fortschritt in der Medizin bewirkt eine höhere Lebenserwartung bei uns Menschen. Durch den Fortschritt werden aber auch Therapien und Medikamente für Krankheiten entwickelt, die bis vor einigen Jahren oder Jahrzehnten noch unweigerlich zum Tod geführt haben.

Dieser Fortschritt kostet Geld, sehr viel Geld und die Erkenntnisse und Erfahrungen über Krankheitsverläufe lässt heute die Krankenversicherer die medizinischen Risiken besser einschätzen als noch vor einigen Jahren.

Alle diese für uns Menschen positiven Entwicklungen haben ihren Preis. Diesen Preis bezahlen wir u. a. mit den Beitragsanpassungen. Der Versicherer muss der positiven Entwicklung Rechnung tragen und in der privaten Krankenversicherung geht das nur über Nachkalkulation der Beiträge. Eine Krankenversicherung hat man bis zu seinem Lebensende. Die steigende Lebenserwartung verändert die ursprüngliche Beitragskalkulation der Versicherungsmathematiker. Wenn sie einen Tarif 1972 entwickelt und berechnet haben so war die durchschnittliche Lebenserwartung bei Frauen 73,9 Jahre. Doch inzwischen ist diese Kalkulation überholt, denn im Jahr 2003 war die durchschnittliche Lebenserwartung der Frau auf 81,3 Jahre gestiegen. Das bedeutet, das diese 7,4 Lebensjahre der Krankenversicherer länger im Kostenrisiko ist.

Also muss er das nachkalkulieren. Diese Erkenntnisse nehmen bei der Beitragsanpassung genauso Einfluss, wie bei der Neuentwicklung von Tarifen.



Ein Diagramm, um das zu verdeutlichen:

Die Lebenserwartung steigt und damit auch die Kosten der Krankenversicherer...

 

Beitragsanpassung – welche Möglichkeiten hat man?

Bereits seit dem Jahr 1993 hat der Gesetzgeber von den privaten Krankenversicherern Lösungsmodelle für die Beitragsproblematik im Alter gefordert und selbst auch tatkräftig bei deren Entwicklung mitgeholfen, in dem er der Krankenversicherungswirtschaft seinerseits Forderungen diktiert hat.

Welche Möglichkeiten werden vom Versicherer in seiner Mitteilung zur Beitragsanpassung von sich aus angeboten

  • Der Klassiker ist immer die Erhöhung des Selbstbehaltes.
    Wenn der Versicherte mit seinem Monatsbeitrag nicht mehr zufrieden ist, oder er es sich aufgrund von veränderten finanziellen Verhältnissen nicht mehr leisten kann oder leisten will, dann schlägt der Außendienst- oder Innendienstmitarbeiter vor den Selbstbehalt zu erhöhen.

    Bei Beitragsanpassungen können auch durchaus mehrere Erhöhungsvarianten bereits berechnet sein und als Vorschlag der Erhöhungsmitteilung beiliegen.
    Zur Begriffsklärung: Der Selbstbehalt ist der Betrag, den man - in der Regel bei Vertragsabschluss - vereinbart hat, jedes Jahr selbst zu tragen. Es handelt sich hierbei entweder um einen festen Eurobetrag oder eine feste prozentuale Beteiligung. Je nach Tarif bezieht sich der Selbstbehalt auf den ambulanten oder aber auf mehrere oder alle Leistungsbereiche was in sogenannten Kompakttarifen der Fall ist.
     
  • Die zweite Möglichkeit des Versicherers ist – vorausgesetzt man erfüllt die entsprechenden Bedingungen – ist der Wechsel in den Standard-Tarif. Der Standard-Tarif ist eines der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Lösungsmodelle. Er ist speziell für ältere Menschen, die bereits oder aber in absehbarer Zeit aus dem Arbeitsprozess ausscheiden und bietet neben anderen Maßnahmen (zusätzliche Altersrückstellungen, gesetzlicher Zuschlag) noch zusätzlichen Schutz für das Alter.

    In den Standardtarif des jeweiligen Versicherers können diejenigen wechseln, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre in der PKV versichert waren. Die Leistungen des Standard-Tarifs sind bei allen Versicherern gleich. Sie entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkasse. Jedoch besteht im Standard-Tarif auch freie Arztwahl und der Versicherte bleibt „Privatpatient". Er garantiert dem Versicherten, dass er keinen höheren Beitrag zahlen muss, als den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse - in der Regel zahlt er sogar weniger. Außerdem werden die Altersrückstellungen voll angerechnet.
     
  • In seltenen Fällen bietet der Versicherer von sich aus einen Tarifwechsel in einen gleichartigen, aber preiswerteren Tarif an.
     

Außerdem hat man das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages zum (Beitrags-) Anpassungstermin. Allerdings liegt das in den seltensten Fällen im eigenen Interesse. Warum? Ich nenne Ihnen hier nur drei Beispiele:

  • Gestiegenes Eintrittalter
    Zunächst gilt: Eine Krankenversicherung hat man bis zu seinem Lebensende. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass man die medizinischen Kosten, die man während seines Lebens – statistisch im Durchschnitt gesehen – verursachen wird, über seinen Beitrag anspart. Daraus resultiert, dass je jünger man beim Eintritt in die private Krankenversicherung ist desto länger Zeit, die zu verursachenden Kosten anzusparen. Und wenn der Zeitraum länger ist, dann ist der monatliche Beitrag geringer.

    Der Beitrag zur Krankenversicherung setzt sich – vereinfacht ausgedrückt - aus drei Teilen zusammen, aus dem Verwaltungskostenanteil, dem Risikoanteil für die medizinischen Kosten solange noch kein Guthaben angespart ist und schließlich dem Sparanteil, der so genannten Altersrückstellung.
     

  • Gestiegenes medizinisches Risiko
    Tatsache ist, dass mit zunehmendem Lebensalter die Wahrscheinlichkeit von Erkrankung und Verschleißerscheinung steigen. Ein älterer Mensch nimmt häufiger medizinische Hilfe in Anspruch verglichen mit einem jungen Menschen und der Heilungsprozess ist langwieriger je älter der Erkrankte ist.
     

  • Verlust der Altersrückstellung
    Während der gesamten Laufzeit werden sogenannte Altersrückstellungen gebildet (der Sparanteil, wie bereits erwähnt). Je länger Ihr Krankenversicherungsvertrag bei einem Versicherer läuft, desto höher sind die bereits gebildeten Altersrückstellungen, wobei sie erst in den Erwachsenentarifen gebildet werden und damit auch das ursprüngliche Eintrittalter eine Rolle spielt.

    Dieses „Sparbuch“ verbleibt beim jeweiligen Versicherer bei einer Kündigung des Vertrages. Die Betriebswirtschaft nennt das Stornogewinn.
     

Durch die Gesundheitsreform 2006, die am 3.7.2006 auf den Weg gebracht und am 12.1.2007 endgültig beschlossen wurde ergibt sich für die private Krankenversicherung und insbesondere für die Altersrückstellung nach Inkrafttreten folgende Änderungen:

Tarife

Die
Private Krankenversicherung wird künftig verpflichtet einen Basistarif anzubieten. Dieser enthält folgende Elemente:

  • Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse,
  • Kontrahierungszwang ohne individuelle Risikoprüfung oder -zuschlag sowie
  • ohne Leistungsausschluss,
  • bezahlbare Prämien und
  • portable Altersrückstellung

Versicherungswechsel

  • Der Wechsel von der GKV zur PKV ist für diesen Personenkreis dann möglich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
  • Der Wechsel zwischen privaten Versicherungsunternehmen wird innerhalb eines vergleichbaren Tarifs (auch aus den Bestandstarifen) durch Kontrahierungszwang und Portabilität der Altersrückstellung erleichtert. Der Wechsel wird auch von der PKV zur GKV ermöglicht.
  • Die Portabilität der Altersrückstellung wird gesetzlich festgeschrieben.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)



Damit ist eines auch nach der Gesundheitsreform 2006 völlig klar:  Lösungsmöglichkeiten zur Beitragsentlastung sucht man bei seinem eigenen Krankenversicherer, denn...


Ihr Ziel sollte sein:
   Bei dem Krankenversicherer Ihrer Wahl zu bleiben und Ihren Vertrag so zu verändern, dass Sie bei annähernd der gleichen Leistung erhebliche Beitragsersparnis erreichen.
.
 


O.K. werden Sie sagen:  Beiträge einsparen - aber wie geht das?

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