Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Kunden bekommen Klarheit bei den LV-Kosten




Ende 2007 hat das Bundesjustizministerium eine Informationspflichten-Verordnung erlassen, die ab 01. Juli 2008 gilt. Sie betrifft neue wie auch laufende Verträge.

Lebensversicherungsgesellschaften müssen ihre Kunden zukünftig wesentlich umfangreicher als bisher informieren.

Diese erweiterten Informationspflichten seitens der Versicherer führen zu deutlich mehr Transparenz und erleichtern dem Kunden das Vergleichen verschiedener Anbieter. Zudem sieht der Verbraucher erstmals schwarz auf weiß, was eine "vermeintlich kostenlose Beratung" tatsächlich kostet.



Abschluss- und Verwaltungskosten

Kaum ein Verbraucher weiß, wie viel der Abschluss bzw. die Verwaltung seiner Lebensversicherung kostet. Zukünftig sind alle Versicherer verpflichtet, ihren Kunden diese Kosten mitzuteilen und zwar detailliert in Euro und Cent. Der Kunde muss wissen, wie viel von seinem Beitrag für die Kosten entnommen wird. Er erfährt jedoch nicht, wie diese Kosten zwischen Vermittler und Versicherer aufgeteilt werden.


Überschussbeteiligungen

In Zukunft besteht für jeden Kunden grundsätzlich ein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Versicherungsgesellschaften müssen ihre Kunden aufklären, wie die Berechnung ihrer Überschüsse erfolgt und welche Grundsätze es für die Verteilung dieser Überschüsse gibt, d.h. wie der einzelne Kunde daran beteiligt wird.


Rückkaufswerte

Wer seine Lebensversicherung kündigt, bekommt den Rückkaufswert ausgezahlt. Versicherer sind zukünftig verpflichtet, ihren Kunden die Höhe dieses Wertes zu verschiedenen Zeiten unaufgefordert mitzuteilen.


Mindestversicherungsbeitrag

Wird eine Lebensversicherung beitragsfrei gestellt oder der Beitrag reduziert, dann ist der Versicherer verpflichtet, seinem Kunden die Höhe des Mindestversicherungsbetrages mitzuteilen.


Fondsgebundene Lebensversicherungen

Versicherungsgesellschaften, die fondsgebundene Lebensversicherungen vermitteln, müssen in Zukunft ihre Kunden über die dem Vertrag zugrunde liegenden Fonds aufklären sowie über die Art der in den Fonds enthaltenen Vermögenswerte ausführlich informieren.

 



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