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Kunden bekommen Klarheit
bei den LV-Kosten
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Ende 2007 hat das
Bundesjustizministerium eine Informationspflichten-Verordnung erlassen, die ab
01. Juli 2008 gilt. Sie betrifft neue wie auch laufende Verträge.
Lebensversicherungsgesellschaften müssen ihre Kunden zukünftig wesentlich
umfangreicher als bisher informieren.
Diese erweiterten Informationspflichten seitens der Versicherer führen zu
deutlich mehr Transparenz und erleichtern dem Kunden das Vergleichen
verschiedener Anbieter. Zudem sieht der Verbraucher erstmals schwarz auf weiß,
was eine "vermeintlich kostenlose Beratung" tatsächlich kostet.
Abschluss- und Verwaltungskosten
Kaum ein Verbraucher weiß, wie viel der Abschluss bzw. die Verwaltung seiner
Lebensversicherung kostet. Zukünftig sind alle Versicherer verpflichtet, ihren
Kunden diese Kosten mitzuteilen und zwar detailliert in Euro und Cent. Der Kunde
muss wissen, wie viel von seinem Beitrag für die Kosten entnommen wird. Er
erfährt jedoch nicht, wie diese Kosten zwischen Vermittler und Versicherer
aufgeteilt werden.
Überschussbeteiligungen
In Zukunft besteht für jeden Kunden grundsätzlich ein Anspruch auf
Überschussbeteiligung. Versicherungsgesellschaften müssen ihre Kunden aufklären,
wie die Berechnung ihrer Überschüsse erfolgt und welche Grundsätze es für die
Verteilung dieser Überschüsse gibt, d.h. wie der einzelne Kunde daran beteiligt
wird.
Rückkaufswerte
Wer seine Lebensversicherung kündigt, bekommt den Rückkaufswert ausgezahlt.
Versicherer sind zukünftig verpflichtet, ihren Kunden die Höhe dieses Wertes zu
verschiedenen Zeiten unaufgefordert mitzuteilen.
Mindestversicherungsbeitrag
Wird eine Lebensversicherung beitragsfrei gestellt oder der Beitrag reduziert,
dann ist der Versicherer verpflichtet, seinem Kunden die Höhe des
Mindestversicherungsbetrages mitzuteilen.
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Versicherungsgesellschaften, die fondsgebundene Lebensversicherungen vermitteln,
müssen in Zukunft ihre Kunden über die dem Vertrag zugrunde liegenden Fonds
aufklären sowie über die Art der in den Fonds enthaltenen Vermögenswerte
ausführlich informieren.
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