Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Haushaltsnahe Dienstleistungen – öffentliche Fördermittel oder Steuerbonus

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden seit 2006 durch Steuervergünstigungen vom Finanzamt staatlich gefördert.

Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Pflegeleistungen sowie Handwerkerleistungen.

So lassen sich mit Reparatur- und Sanierungsarbeiten am bzw. im Haus oder der Wohnung bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr sparen. Das gilt jedoch nur für den selbst finanzierten Aufwand.

Wer dafür öffentliche Mittel, wie beispielsweise zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse über die KfW-Förderbank bzw. über Förderprogramme einzelner Länder, nutzt, hat dafür keinen Anspruch mehr auf den Steuerbonus.

Das bedeutet, die haushaltsnahen Dienstleistungen werden vom Staat nicht doppelt gefördert, sondern entweder durch öffentliche Fördermittel oder durch den Steuerbonus.

Möglich ist aber auch die Förderung einer Leistung, die teilweise aus Eigenmitteln und zum anderen Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. In dem Fall kann eine Einzelabrechnung erfolgen.



 


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Erstellt am: 29.04.2011



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