Günstig altersgerecht umbauen
Wer in jungen Jahren ein Haus baut, denkt meist noch nicht daran, dass mit steigendem Alter und gesundheitlichen Einschränkungen schon eine Treppe im Haus zu einem unüberwind-lichen Hindernis werden kann oder die Wohnungstüren dann nicht breit genug für einen notwendigen Rollstuhl sind.
Wenn die Mobilität im fortgeschrittenen Alter tatsächlich eingeschränkt ist, wird in der Regel ein altersgerechter Umbau nötig, damit man so lange wie möglich unabhängig und selbst-bestimmt in seiner gewohnten Umgebung weiterhin leben kann. Eine solche Modernisierung ist natürlich auch mit Kosten verbunden, die durchaus mehrere zehntausend Euro betragen können.
Die Bundesregierung hat speziell dafür ein neues Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt. Seit dem 01.01.2009 gibt es von der staatlichen Förderbank KfW zinsgünstige Darlehen für die seniorengerechte Modernisierung von bestehendem Wohnraum. Ferien- und Wochenendhäuser fallen allerdings nicht in diese Förderung.
Zu den geförderten Maßnahmen zählen beispielsweise der Einbau von Aufzügen, eine rollstuhlgerechte Auffahrt zur Eingangstür, verbreiterte Türöffnungen, die Anpassung von Haustechnik und ähnliches. Auch der Umbau des Sanitärbereiches, wie beispielsweise ein bequemerer Zugang zur Dusche, eine Einstiegshilfe in die Badewanne oder zusätzliche Haltegriffe am Waschbecken und WC, gehören dazu.
Pro Wohneinheit können maximal 50.000 Euro Darlehen beantragt werden, bis zu 100 Prozent der Kosten werden finanziert. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut gestellt werden. Dafür steht ein spezielles Formular mit der Formular-Nr. 141660 zur Verfügung, auf dem die Programmnummer 155 für das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ angegeben werden muss.
Ein solcher Antrag kann von Privatpersonen wie auch von Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden und sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Umbaumaßnahmen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden müssen, damit die Förderung auch gewährt wird. Weiterhin müssen die geförderten Maßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen einhalten, die in einem Merkblatt der KfW in der Anlage ausführlich erläutert sind.
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Erstellt am: 28.12.2009
