Von Dietrich von Hase
(04.10.2007) Nach
Spiegel-Online
wurden im ersten Halbjahr 2007 bereits 50.000
deutsche Unternehmen von der GEZ wegen PC- oder
Handy-Rundfunkgebühren erfasst. Bis Ende 2007
könnten es schon 100.000 PC-Gebührenzahler sein.
Zusätzlich sollen auch private PC-Nutzer die
PC-Rundfunkgebühren zahlen, wenn auch sie keinen
Fernseher und kein Radio bereit halten.
Nach einer Forsa-Umfrage vom Herbst 2006 lehnen 80 %
aller Befragten und 88 % aller Internet-Nutzer die
PC-Rundfunkgebühren ab. Vor allem sind sind die
Rundfunkgebühren für PC's und Handys auch rechtlich
umstritten. Wer sich hier von der GEZ ausgenommen
fühlt, zahlt zähneknirschend jedoch meist trotzdem.
Man will aufwendige anwaltliche und gerichtliche
Auseinandersetzungen mit der GEZ vermeiden. Hier ist
die Lösung der Musterbrief von akademie.de. Mir dem
Brief profitieren Sie sozusagen als Trittbrettfahrer
von den laufenden Rechtsstreits zur PC-Gebühr.
Im Musterbrief an die GEZ erklären Sie, dass Sie
für PC oder Handy die GEZ-Gebühren ab sofort nur
noch unter Vorbehalt zahlen. Damit sichern Sie sich
ihre Ansprüche auf spätere Rückerstattung der
PC-Gebühren, wenn die Gerichte feststellen, dass
Rundfunkgebühren für PCs oder Handys rechtswidrig
sind. Es läuft schon eine Verfassungsbeschwerde -
weitere Klagen sind zu erwarten.
Achtung:
Nur wer später nachweisen kann, dass er der
GEZ vorher schriftlich erklärte, dass er
seine PC-Gebühren nur noch unter Vorbehalt
zahlt, erhält später seine gezahlten
PC-Rundfunkgebühren zurück.
Die 10 Minuten Zeitaufwand, die Sie benötigen, um
den Musterbrief anzupassen und an die GEZ zu
schicken, könnten sich lohnen. Sie müssen im
Musterbrief nur Ihre Adresse, Ort, Datum und Ihre
GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen, den Brief
unterschreiben und per Einschreiben/Rückschein
abschicken.

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MUSTERBRIEF:
Ihre Absender-Adresse
An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach
50403 Köln
Ort, Datum
Durch Einschreiben/Rückschein
- Teilnehmer-Nummer: (hier
GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen)
Zahlung von Rundfunkgebühren
für PCs, Handys, etc. ab sofort
nur noch unter Vorbehalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter oben genannter
Teilnehmer-Nummer zahlen wir
derzeit an Sie Rundfunkgebühren
für so genannte "neuartige
Rundfunkgeräte". Das Thema
Gebührenpflicht und
Gebührenbefreiung für PCs,
Handys usw. ist rechtlich
umstritten. Seit März 2006 ist
beim Bundesverfassungsgericht
unter dem Aktenzeichen 1 BvR
829/06 eine
Verfassungsbeschwerde anhängig.
Hier wird argumentiert, dass
Rundfunkgebühren für "neuartige
Rundfunkgeräte"
verfassungswidrig sind.
Gemäß Rechtsauffassung von
akademie.de und dem Wortlaut des
§ 5, Abs. (3) RGebStV sind für
nicht nur privat genutzte
"neuartige Rundfunkgeräte" wie
PCs, usw. auf einem Grundstück
keine Rundfunkgebühren zu
zahlen, wenn sich auf dem
Grundstück bereits ein anderes
herkömmliches Rundfunkgerät
befindet oder für einen anderen
PC auf dem gleichen Grundstück
bereits Rundfunkgebühren bezahlt
werden. Entsprechend zahlt
akademie.de für die eigenen
Rechner keine Rundfunkgebühren.
Und die GEZ fordert ja auch von
akademie.de keine PC-Gebühren,
da sich bereits in der
Hausmeisterwohnung auf dem
Gewerbehof ein Radio befindet.
Wegen der erheblichen
rechtlichen Unklarheiten, ob
überhaupt oder wann für so
genannte "neuartige
Rundfunkgeräte" GEZ-Gebühren zu
zahlen sind, erklären wir
hiermit, dass wir unsere
Zahlungen für
Rundfunkgebühren ab sofort nur
noch unter Vorbehalt leisten.
Unsere Gebührenzahlungen
erfolgen ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, allerdings mit
rechtsverbindlicher Wirkung.
Sollten die Gerichte später
feststellen, dass
Rundfunkgebühren für PCs oder
Handys verfassungswidrig sind
oder PCs oder Handys in mit
unserem Fall vergleichbaren
Fällen nach § 5 RGebStV
gebührenbefreit sind, werden wir
die gezahlten GEZ-Gebühren
wieder zurückfordern.
Bitte bestätigen Sie uns
kurzfristig schriftlich den
Erhalt dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Erläuterungen zum Musterschreiben und zum
allgemeinen Vorgehen:
Meist keine Anmelde- und
Gebührenpflicht für nicht nur privat genutzte PCs.
Nach Rechtsauffassung von akademie.de sind Sie
bei Ihrem PC oder Handy hier meist gemäß § 5, Abs. 3
gebührenbefreit. Nach § 3, Abs. 1 müssen Sie dann
nach Gesetz aber Ihren PC oder Ihr Handy bei der GEZ
auch gar nicht mehr anmelden. Mehr dazu
hier.
Das Musterschreiben oben empfiehlt sich daher
speziell für alle, die bereits PC-Rundfunkgebühren
bezahlen und sich nicht selbst anwaltlich oder
gerichtlich mit der GEZ herumärgern wollen.
Brief unbedingt per Einschreiben/Rückschein an
GEZ schicken! Sie sollten Ihr Anschreiben an die
GEZ unbedingt per Einschreiben/Rückschein versenden.
Schließlich könnten Jahre vergehen, bis über den
Instanzenweg die Gerichte endlich festgestellt
haben, ob es überhaupt oder in welchen Fällen es
rechtmäßig war, PC-Rundfunkgebühren zu erheben.
Sie müssen also in ein paar Jahren gegebenenfalls
beweisen, dass Sie der GEZ damals den Brief
geschickt haben und ihre Zahlungen für PC-Gebühren
unter Vorbehalt stellten. Am einfachsten
beweisen Sie das mit der Kopie des Schreibens
zusammen mit dem Beleg Einschreiben/Rückschein.
Derzeitige PC-Gebühr von 5,52 Euro ist nur
"Einstiegsgebühr". Beachten Sie, dass die
aktuelle Monatsgebühr von 5,52 Euro nur die
"Einstiegsgebühr" in Höhe der Radiogebühr darstellt.
Die PC-Gebühr wurde im Herbst 2006 nur deshalb von
17,03 Euro monatlich (Fernsehgebühr) auf 5,52 Euro
herabgesetzt, weil das öffentlich-rechtliche
Fernsehen im Internet nicht ausreichend anbieten
konnte. Das könnte sich bald ändern. Zusätzlich
steht schon jetzt fest, dass die Rundfunkgebühren
noch weiter erhöht werden. Die PC-Gebühr dürfte
zukünftig über das Dreifache kosten; dann sollen Sie
jährlich über 200 Euro zahlen. Somit könnte der
kostenlose Musterbrief von akademie.de Ihnen helfen,
später potenziell hunderte Euro pro Jahr zu sparen.
Rechtliche Erläuterung des Vorbehalts im
Musterbrief. Beachten Sie im Musterschreiben
bitte im vorletzten Absatz den Satz 2: "Die
Gebührenzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher
Wirkung." Übersetzt bedeutet dieser Satz:
Einerseits erklären Sie Ihre Gebührenzahlungen an
die GEZ für rechtlich verbindlich. Dann müssen GEZ
und Rundfunkanstalten Sie in Ruhe lassen, denn sie
bekommen ja rechtsverbindlich Ihr Geld. Andererseits
sagen Sie, dass Sie sich rechtlich nicht zur
Gebührenzahlung verpflichtet fühlen, da die
Rechtslage strittig ist. So ist gesichert, dass Sie
Ihr Geld zurückerhalten, wenn die Gerichte später im
Sinne der PC-Gebührenzahler entscheiden.
Leserzuschriften machen das Problem klar. Der
Musterbrief zur Zahlung unter Vorbehalt wurde
übrigens entwickelt, weil immer mehr Leser bei
akademie.de nachfragten, was zu tun sei, wenn die
GEZ jetzt von ihnen für PCs oder Handys
Rundfunkgebühren verlangt. Aus einer Leserzuschrift
an akademie.de:
"Die GEZ hat mich gerade verpflichtet, für meinen
PC Rundfunkgebühren zu zahlen. Ich wohne in einer 2
1/2 Zimmer Wohnung und arbeite in einem dieser Räume
freiberuflich und ganztags als Lohnsteuerberater und
Buchhalter. Ich habe meinen Fernseher und ein Radio
im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer einen
internetfähigen Rechner. Lasse ich die Tür auf, was
IMMER der Fall ist, höre ich aus dem Wohnzimmer
Musik.
Mein Rechner verfügt über keinen Lautsprecher.
Hier muss ich sagen, dass ich bei meiner Arbeit
sowieso keine Musik höre, auch nicht vom Internet
her Filme sehe. Hier muss ich Geld verdienen und
mich konzentrieren, zumal ich alleinstehend bin.
Mein Rechner ist natürlich nicht privat, sondern
geschäftlich. Aber jetzt zahle ich Rundfunkgebühren
fürs Wohnzimmer in voller Höhe und auch noch für
mein Arbeitszimmer. Ist das so korrekt? Muss ich mir
das gefallen lassen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn
Sie mir hier einen Tipp geben könnten."