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GEZ - PC-Gebühren nur noch unter Vorbehalt bezahlen
 



 

Von Dietrich von Hase

(04.10.2007) Nach Spiegel-Online wurden im ersten Halbjahr 2007 bereits 50.000 deutsche Unternehmen von der GEZ wegen PC- oder Handy-Rundfunkgebühren erfasst. Bis Ende 2007 könnten es schon 100.000 PC-Gebührenzahler sein. Zusätzlich sollen auch private PC-Nutzer die PC-Rundfunkgebühren zahlen, wenn auch sie keinen Fernseher und kein Radio bereit halten.

Nach einer Forsa-Umfrage vom Herbst 2006 lehnen 80 % aller Befragten und 88 % aller Internet-Nutzer die PC-Rundfunkgebühren ab. Vor allem sind sind die Rundfunkgebühren für PC's und Handys auch rechtlich umstritten. Wer sich hier von der GEZ ausgenommen fühlt, zahlt zähneknirschend jedoch meist trotzdem. Man will aufwendige anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzungen mit der GEZ vermeiden. Hier ist die Lösung der Musterbrief von akademie.de. Mir dem Brief profitieren Sie sozusagen als Trittbrettfahrer von den laufenden Rechtsstreits zur PC-Gebühr.

Im Musterbrief an die GEZ erklären Sie, dass Sie für PC oder Handy die GEZ-Gebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt zahlen. Damit sichern Sie sich ihre Ansprüche auf spätere Rückerstattung der PC-Gebühren, wenn die Gerichte feststellen, dass Rundfunkgebühren für PCs oder Handys rechtswidrig sind. Es läuft schon eine Verfassungsbeschwerde - weitere Klagen sind zu erwarten.

Achtung:

Nur wer später nachweisen kann, dass er der GEZ vorher schriftlich erklärte, dass er seine PC-Gebühren nur noch unter Vorbehalt zahlt, erhält später seine gezahlten PC-Rundfunkgebühren zurück.

Die 10 Minuten Zeitaufwand, die Sie benötigen, um den Musterbrief anzupassen und an die GEZ zu schicken, könnten sich lohnen. Sie müssen im Musterbrief nur Ihre Adresse, Ort, Datum und Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen, den Brief unterschreiben und per Einschreiben/Rückschein abschicken.


MUSTERBRIEF:

Ihre Absender-Adresse

An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Postfach

50403 Köln

Ort, Datum

Durch Einschreiben/Rückschein - Teilnehmer-Nummer: (hier GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen)

Zahlung von Rundfunkgebühren für PCs, Handys, etc. ab sofort nur noch unter Vorbehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter oben genannter Teilnehmer-Nummer zahlen wir derzeit an Sie Rundfunkgebühren für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte". Das Thema Gebührenpflicht und Gebührenbefreiung für PCs, Handys usw. ist rechtlich umstritten. Seit März 2006 ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 829/06 eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Hier wird argumentiert, dass Rundfunkgebühren für "neuartige Rundfunkgeräte" verfassungswidrig sind.

Gemäß Rechtsauffassung von akademie.de und dem Wortlaut des § 5, Abs. (3) RGebStV sind für nicht nur privat genutzte "neuartige Rundfunkgeräte" wie PCs, usw. auf einem Grundstück keine Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn sich auf dem Grundstück bereits ein anderes herkömmliches Rundfunkgerät befindet oder für einen anderen PC auf dem gleichen Grundstück bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. Entsprechend zahlt akademie.de für die eigenen Rechner keine Rundfunkgebühren. Und die GEZ fordert ja auch von akademie.de keine PC-Gebühren, da sich bereits in der Hausmeisterwohnung auf dem Gewerbehof ein Radio befindet.

Wegen der erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt oder wann für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" GEZ-Gebühren zu zahlen sind, erklären wir hiermit, dass wir unsere Zahlungen für Rundfunkgebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt leisten.

Unsere Gebührenzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass Rundfunkgebühren für PCs oder Handys verfassungswidrig sind oder PCs oder Handys in mit unserem Fall vergleichbaren Fällen nach § 5 RGebStV gebührenbefreit sind, werden wir die gezahlten GEZ-Gebühren wieder zurückfordern.

Bitte bestätigen Sie uns kurzfristig schriftlich den Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
 





 

Erläuterungen zum Musterschreiben und zum allgemeinen Vorgehen:

Meist keine Anmelde- und Gebührenpflicht für nicht nur privat genutzte PCs. Nach Rechtsauffassung von akademie.de sind Sie bei Ihrem PC oder Handy hier meist gemäß § 5, Abs. 3 gebührenbefreit. Nach § 3, Abs. 1 müssen Sie dann nach Gesetz aber Ihren PC oder Ihr Handy bei der GEZ auch gar nicht mehr anmelden. Mehr dazu hier. Das Musterschreiben oben empfiehlt sich daher speziell für alle, die bereits PC-Rundfunkgebühren bezahlen und sich nicht selbst anwaltlich oder gerichtlich mit der GEZ herumärgern wollen.

Brief unbedingt per Einschreiben/Rückschein an GEZ schicken! Sie sollten Ihr Anschreiben an die GEZ unbedingt per Einschreiben/Rückschein versenden. Schließlich könnten Jahre vergehen, bis über den Instanzenweg die Gerichte endlich festgestellt haben, ob es überhaupt oder in welchen Fällen es rechtmäßig war, PC-Rundfunkgebühren zu erheben. Sie müssen also in ein paar Jahren gegebenenfalls beweisen, dass Sie der GEZ damals den Brief geschickt haben und ihre Zahlungen für PC-Gebühren unter Vorbehalt stellten. Am einfachsten beweisen Sie das mit der Kopie des Schreibens zusammen mit dem Beleg Einschreiben/Rückschein.

Derzeitige PC-Gebühr von 5,52 Euro ist nur "Einstiegsgebühr". Beachten Sie, dass die aktuelle Monatsgebühr von 5,52 Euro nur die "Einstiegsgebühr" in Höhe der Radiogebühr darstellt. Die PC-Gebühr wurde im Herbst 2006 nur deshalb von 17,03 Euro monatlich (Fernsehgebühr) auf 5,52 Euro herabgesetzt, weil das öffentlich-rechtliche Fernsehen im Internet nicht ausreichend anbieten konnte. Das könnte sich bald ändern. Zusätzlich steht schon jetzt fest, dass die Rundfunkgebühren noch weiter erhöht werden. Die PC-Gebühr dürfte zukünftig über das Dreifache kosten; dann sollen Sie jährlich über 200 Euro zahlen. Somit könnte der kostenlose Musterbrief von akademie.de Ihnen helfen, später potenziell hunderte Euro pro Jahr zu sparen.

Rechtliche Erläuterung des Vorbehalts im Musterbrief. Beachten Sie im Musterschreiben bitte im vorletzten Absatz den Satz 2: "Die Gebührenzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung." Übersetzt bedeutet dieser Satz: Einerseits erklären Sie Ihre Gebührenzahlungen an die GEZ für rechtlich verbindlich. Dann müssen GEZ und Rundfunkanstalten Sie in Ruhe lassen, denn sie bekommen ja rechtsverbindlich Ihr Geld. Andererseits sagen Sie, dass Sie sich rechtlich nicht zur Gebührenzahlung verpflichtet fühlen, da die Rechtslage strittig ist. So ist gesichert, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten, wenn die Gerichte später im Sinne der PC-Gebührenzahler entscheiden.

Leserzuschriften machen das Problem klar. Der Musterbrief zur Zahlung unter Vorbehalt wurde übrigens entwickelt, weil immer mehr Leser bei akademie.de nachfragten, was zu tun sei, wenn die GEZ jetzt von ihnen für PCs oder Handys Rundfunkgebühren verlangt. Aus einer Leserzuschrift an akademie.de:

"Die GEZ hat mich gerade verpflichtet, für meinen PC Rundfunkgebühren zu zahlen. Ich wohne in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung und arbeite in einem dieser Räume freiberuflich und ganztags als Lohnsteuerberater und Buchhalter. Ich habe meinen Fernseher und ein Radio im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner. Lasse ich die Tür auf, was IMMER der Fall ist, höre ich aus dem Wohnzimmer Musik.

Mein Rechner verfügt über keinen Lautsprecher. Hier muss ich sagen, dass ich bei meiner Arbeit sowieso keine Musik höre, auch nicht vom Internet her Filme sehe. Hier muss ich Geld verdienen und mich konzentrieren, zumal ich alleinstehend bin. Mein Rechner ist natürlich nicht privat, sondern geschäftlich. Aber jetzt zahle ich Rundfunkgebühren fürs Wohnzimmer in voller Höhe und auch noch für mein Arbeitszimmer. Ist das so korrekt? Muss ich mir das gefallen lassen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier einen Tipp geben könnten."

© Dieser Beitrag ist bei akademie.de erschienen und steht unter der Creative Commons Lizenz. Mehr dazu bei www.akademie.de.
 



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