|
Nachdem das gesetzliche Rentensystem in
Deutschland im Jahr 2005 grundlegend reformiert wurde, war es an der Zeit, auch
das gesetzliche Krankenversicherungssystem neu auszurichten. Mit der
Gesundheitsreform 2007 wurden im Wesentlichen 4 Eckpunkte festgelegt, die es
nach und nach umzusetzen gilt.
Die Krankenversicherungspflicht wird eingeführt
Es gibt in Deutschland Menschen, die ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Für
die Betroffenen bedeutet das ein unkalkulierbares Risiko. Zukünftig besteht für
alle Bürger Deutschlands die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Seit dem 01.04.2007 gilt für alle, die früher einmal gesetzlich
krankenversichert waren und heute ohne Schutz sind, eine gesetzliche
Krankenversicherungspflicht. Sie kehren in ihre letzte Krankenkasse zurück.
Diese darf niemanden abweisen.
Ab 01.01.2009 gilt diese Pflicht dann auch für alle ehemals privat
Krankenversicherte, die heute ohne Schutz sind. Auch die private Krankenkasse
darf niemanden abweisen.
Die medizinische Versorgung wird verbessert
Ziel der Gesundheitsreform ist es, weder Zuzahlungen zu erhöhen, noch Leistungen
zu kürzen oder ganz auszuschließen. Leistungen sollen genau dort ausgebaut
werden, wo es sinnvoll und notwendig ist.
Um schwerstkranken Krebs- oder Aids-Patienten die bestmögliche Versorgung zu
gewährleisten, dürfen Krankenhäuser zukünftig auch die ambulante Behandlung
übernehmen.
Ein Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege steht all denen zu, die in
Wohngemeinschaften oder sonstigen neuen Wohnformen leben.
Ein Anspruch auf empfohlene Schutzimpfungen, notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren
sowie auf sinnvolle REHA-Leistungen, auch für bereits Pflegebedürftige, steht
zukünftig jedem Versicherten zu. Darüber hinaus können Krankenkassen auch
weitere Impfungen, z.B. für private Auslandsreisen, übernehmen.
Die Behandlung und Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen wird
deutlich verbessert, damit sie würdevoll sterben können, ohne übermäßig leiden
zu müssen.
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden modernisiert
Die Modernisierung soll den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen und den
privaten Kassen verstärken.
Die gesetzlichen Kassen dürfen neben den normalen Tarifen nun auch so genannte
Wahltarife, wie beispielsweise Hausarzt-Tarife, Selbstbehalt-Tarife oder
Kostenerstattungstarife, anbieten.
Der Hausarzttarif verpflichtet Sie, grundsätzlich erst zum Hausarzt zu gehen,
der dann zum entsprechenden Facharzt überweist. Ihr Vorteil liegt hier in
Zuzahlungsermäßigungen oder in einer Prämienzahlung.
Der Selbstbehalttarif verpflichtet Sie, im Krankheitsfall einen vorher
vereinbarten Teil der ärztlichen Behandlungskosten selbst zu tragen. Ihre Kasse
belohnt Sie dafür mit einer Prämienrückerstattung, die Ihren
Krankenkassenbeitrag reduziert.
Im Kostenerstattungstarif erhalten Sie medizinische Leistungen wie ein
Privatpatient. Der Arzt stellt Ihnen dafür eine Rechnung, die Sie bei Ihrer
Krankenkasse einreichen können. Meist ist die Kostenerstattung auf bestimmte
Versorgungsbereiche (ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen)
begrenzt.
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Wahltarife, die individuell von
Krankenkassen angeboten werden. Bevor Sie sich für einen solchen Tarif
entscheiden, sollten Sie bedenken, dass Sie sich für mindestens 3 Jahre an Ihre
Kasse binden. Selbst bei einer Beitragserhöhung haben Sie kein außerordentliches
Kündigungsrecht. Auch der Wechsel in einen anderen Wahltarif, die Rückkehr in
den Normaltarif bzw. der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in
dieser Zeit ausgeschlossen.
Für freiwillig versicherte Selbständige ist es ganz wichtig zu wissen, dass Ihr
Anspruch auf Krankengeld durch die Gesundheitsreform ab 01.01.2009 entfällt.
Gegen einen Zusatzbeitrag können Sie das Krankengeld wieder absichern. Dazu
müssen Sie in einen Wahltarif (Krankengeldtarif) wechseln, der Sie jedoch 3
Jahre an die Kasse bindet.
Die Gesundheitsreform setzt auf mehr Eigenverantwortung jedes Einzelnen und wird
diese zukünftig auch belohnen.
Gerade viele chronische Krankheiten wären durch
Früherkennung und entsprechende Vorsorgemaßnahmen oft vermeidbar. Heute gilt für
alle chronisch Erkrankten bei der Zuzahlung eine verminderte Belastungsgrenze
von 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Seit Anfang 2008 gilt diese auch für alle
jüngeren Versicherten (Frauen ab Jahrgang 1973 und jünger/Männer ab Jahrgang
1963 und jünger), die regelmäßig an allen empfohlenen Vorsorge- und
Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen und später doch chronisch krank werden.
Dagegen muss derjenige, der nicht vorsorgt, mehr zuzahlen.
Alle privaten Krankenversicherer müssen ab 01.01.2009 zu ihren normalen Tarifen
einen so genannten Basistarif ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
anbieten, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung
vergleichbar ist und dessen Prämie maximal dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung entspricht.
Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, dann dürfen Sie ab 01.01.2009 mit
einer 6-Monats-Frist in einen solchen Basistarif wechseln.
Sind Sie Arbeitnehmer und Ihr Verdienst lag in den letzten 3 Jahren oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze, können auch Sie wechseln.
Sind Sie bereits bei einer privaten Krankenkasse versichert und können den
Beitrag nicht mehr zahlen, dann dürfen Sie in den Basistarif Ihrer Krankenkasse
wechseln. Ansonsten ist auch ein Wechsel in den Basistarif einer anderen
privaten Krankenkasse bis 30.06.2009 möglich.
Alle Neuverträge auf private Krankenvollversicherung ab 01.01.2009 enthalten
dauerhaft das Recht auf Wechsel in einen Basistarif jedes anderen privaten
Versicherers.
Altersrückstellungen, die in jungen Jahren mit einem Teil des Beitrags gebildet
werden, um die höheren Kosten im Alter auszugleichen, dürfen zukünftig
übertragen werden.
Das heißt, wechseln Sie innerhalb Ihres Krankenversicherers in den Basistarif,
dürfen Sie diese komplett mitnehmen. Bei einem Wechsel bis 30.06.2009 in den
Basistarif eines anderen Krankenversicherers, dürfen Sie lediglich Ihre
Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifes mitnehmen.
Für alle Neuabschlüsse ab 2009 gilt, wechseln Sie die private Kasse, können Sie
Ihre Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifes mitnehmen.
ZusatzTipp des FinanzplanTeams:
Privat Krankenversichert? So stoppen Sie steigende Beiträge:
http://www.mein-finanzbrief.de/tipps/private_kv.htm
(Stand 10/2008)
|
|
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind.
Sollten Informationen fehlerhaft sein, möchten wir Sie bitten, uns dies
mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen
wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren
Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen. |