Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Gesundheitsreform 2007 und Auswirkungen in 2009



Nachdem das gesetzliche Rentensystem in Deutschland im Jahr 2005 grundlegend reformiert wurde, war es an der Zeit, auch das gesetzliche Krankenversicherungssystem neu auszurichten. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden im Wesentlichen 4 Eckpunkte festgelegt, die es nach und nach umzusetzen gilt.

Die Krankenversicherungspflicht wird eingeführt

Es gibt in Deutschland Menschen, die ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Für die Betroffenen bedeutet das ein unkalkulierbares Risiko. Zukünftig besteht für alle Bürger Deutschlands die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Seit dem 01.04.2007 gilt für alle, die früher einmal gesetzlich krankenversichert waren und heute ohne Schutz sind, eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Sie kehren in ihre letzte Krankenkasse zurück. Diese darf niemanden abweisen.

Ab 01.01.2009 gilt diese Pflicht dann auch für alle ehemals privat Krankenversicherte, die heute ohne Schutz sind. Auch die private Krankenkasse darf niemanden abweisen.


Die medizinische Versorgung wird verbessert

Ziel der Gesundheitsreform ist es, weder Zuzahlungen zu erhöhen, noch Leistungen zu kürzen oder ganz auszuschließen. Leistungen sollen genau dort ausgebaut werden, wo es sinnvoll und notwendig ist.

Um schwerstkranken Krebs- oder Aids-Patienten die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, dürfen Krankenhäuser zukünftig auch die ambulante Behandlung übernehmen.

Ein Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege steht all denen zu, die in Wohngemeinschaften oder sonstigen neuen Wohnformen leben.

Ein Anspruch auf empfohlene Schutzimpfungen, notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren sowie auf sinnvolle REHA-Leistungen, auch für bereits Pflegebedürftige, steht zukünftig jedem Versicherten zu. Darüber hinaus können Krankenkassen auch weitere Impfungen, z.B. für private Auslandsreisen, übernehmen.

Die Behandlung und Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen wird deutlich verbessert, damit sie würdevoll sterben können, ohne übermäßig leiden zu müssen.


Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden modernisiert

Die Modernisierung soll den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen und den privaten Kassen verstärken.

Die gesetzlichen Kassen dürfen neben den normalen Tarifen nun auch so genannte Wahltarife, wie beispielsweise Hausarzt-Tarife, Selbstbehalt-Tarife oder Kostenerstattungstarife, anbieten.

Der Hausarzttarif verpflichtet Sie, grundsätzlich erst zum Hausarzt zu gehen, der dann zum entsprechenden Facharzt überweist. Ihr Vorteil liegt hier in Zuzahlungsermäßigungen oder in einer Prämienzahlung.

Der Selbstbehalttarif verpflichtet Sie, im Krankheitsfall einen vorher vereinbarten Teil der ärztlichen Behandlungskosten selbst zu tragen. Ihre Kasse belohnt Sie dafür mit einer Prämienrückerstattung, die Ihren Krankenkassenbeitrag reduziert.

Im Kostenerstattungstarif erhalten Sie medizinische Leistungen wie ein Privatpatient. Der Arzt stellt Ihnen dafür eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Meist ist die Kostenerstattung auf bestimmte Versorgungsbereiche (ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen) begrenzt.

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Wahltarife, die individuell von Krankenkassen angeboten werden. Bevor Sie sich für einen solchen Tarif entscheiden, sollten Sie bedenken, dass Sie sich für mindestens 3 Jahre an Ihre Kasse binden. Selbst bei einer Beitragserhöhung haben Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch der Wechsel in einen anderen Wahltarif, die Rückkehr in den Normaltarif bzw. der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in dieser Zeit ausgeschlossen.

Für freiwillig versicherte Selbständige ist es ganz wichtig zu wissen, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld durch die Gesundheitsreform ab 01.01.2009 entfällt. Gegen einen Zusatzbeitrag können Sie das Krankengeld wieder absichern. Dazu müssen Sie in einen Wahltarif (Krankengeldtarif) wechseln, der Sie jedoch 3 Jahre an die Kasse bindet.

Die Gesundheitsreform setzt auf mehr Eigenverantwortung jedes Einzelnen und wird diese zukünftig auch belohnen.

Gerade viele chronische Krankheiten wären durch Früherkennung und entsprechende Vorsorgemaßnahmen oft vermeidbar. Heute gilt für alle chronisch Erkrankten bei der Zuzahlung eine verminderte Belastungsgrenze von 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Seit Anfang 2008 gilt diese auch für alle jüngeren Versicherten (Frauen ab Jahrgang 1973 und jünger/Männer ab Jahrgang 1963 und jünger), die regelmäßig an allen empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen und später doch chronisch krank werden. Dagegen muss derjenige, der nicht vorsorgt, mehr zuzahlen.

Alle privaten Krankenversicherer müssen ab 01.01.2009 zu ihren normalen Tarifen einen so genannten Basistarif ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse anbieten, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist und dessen Prämie maximal dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, dann dürfen Sie ab 01.01.2009 mit einer 6-Monats-Frist in einen solchen Basistarif wechseln.

Sind Sie Arbeitnehmer und Ihr Verdienst lag in den letzten 3 Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, können auch Sie wechseln.

Sind Sie bereits bei einer privaten Krankenkasse versichert und können den Beitrag nicht mehr zahlen, dann dürfen Sie in den Basistarif Ihrer Krankenkasse wechseln. Ansonsten ist auch ein Wechsel in den Basistarif einer anderen privaten Krankenkasse bis 30.06.2009 möglich.

Alle Neuverträge auf private Krankenvollversicherung ab 01.01.2009 enthalten dauerhaft das Recht auf Wechsel in einen Basistarif jedes anderen privaten Versicherers.

Altersrückstellungen, die in jungen Jahren mit einem Teil des Beitrags gebildet werden, um die höheren Kosten im Alter auszugleichen, dürfen zukünftig übertragen werden.

Das heißt, wechseln Sie innerhalb Ihres Krankenversicherers in den Basistarif, dürfen Sie diese komplett mitnehmen. Bei einem Wechsel bis 30.06.2009 in den Basistarif eines anderen Krankenversicherers, dürfen Sie lediglich Ihre Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifes mitnehmen.

Für alle Neuabschlüsse ab 2009 gilt, wechseln Sie die private Kasse, können Sie Ihre Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifes mitnehmen.


ZusatzTipp des FinanzplanTeams:

Privat Krankenversichert? So stoppen Sie steigende Beiträge:
http://www.mein-finanzbrief.de/tipps/private_kv.htm


(Stand 10/2008)
 



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