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Was genau ist der Gesundheitsfonds und warum wird er eingeführt? Welche Vor- und
Nachteile entstehen den Versicherten?
Die Einführung dieses Fonds wirft viele Fragen auf, die wichtigsten haben wir
für Sie geklärt.
Vor gut einem Jahr wurde das Gesetz zur Einführung des Gesundheitsfonds
verabschiedet, zum 01.01.2009 wird er nun eingeführt. Grund dafür ist eine
Neugestaltung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen.
Bislang finanzieren sich die gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich von dem
Beitrag, den Ihre Mitglieder zahlen. Den zu zahlenden Beitragssatz darf jede
Krankenkasse eigenständig festlegen.
Der gesamte Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber
getragen. Zusätzlich zahlt jeder Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag von 0,9
Prozent seines Bruttoverdienstes für Zahnersatz und Krankengeld.
Der Arbeitgeber ist für den Beitragseinzug zuständig und überweist diesen an die
jeweilige Krankenkasse. Alle Leistungen, die die Mitglieder der Krankenkasse in
Anspruch nehmen, werden davon gedeckt. Reichen die Einnahmen nicht mehr aus,
alle Leistungen zu begleichen, kann die Krankenkasse den Beitragssatz erhöhen.
Davon wurde gerade in den letzten Jahren auch reichlich Gebrauch gemacht.
So manch eine Krankenkasse konnte trotz höchstem Beitragssatz doch nicht alle
Leistungen der Mitglieder finanzieren. Das sind vorwiegend die Krankenkassen,
wie AOK, DAK usw., die einen großen Anteil an älteren und krankheitsanfälligeren
Mitgliedern haben, die viele Leistungen beanspruchen und damit höhere
Verwaltungskosten verursachen.
Im Gegensatz dazu haben vor allem Betriebskrankenkassen überwiegend junge,
gesunde und teilweise gut verdienende Mitglieder, die relativ wenig Leistung
beanspruchen und damit auch nur geringe Kosten verursachen.
Diese Ungleichgewichte wurden seit 1994 durch den so genannten
Risikostrukturvergleich (RSA) ausgeglichen. Das heißt, zu den normalen
Beitragseinnahmen bekamen die Krankenkassen mit überwiegend älteren und kranken
Mitgliedern eine finanzielle Unterstützung von den Krankenkassen, denen es
finanziell besser ging. Das sollte den Wettbewerb zwischen den Kassen gerechter
machen.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 gilt für alle
Versicherten, egal welcher Krankenkasse, ein einheitlicher Beitragssatz, so wie
bereits heute in der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Dieser wurde von der Bundesregierung per Gesetz festgelegt. Er beträgt 15,5
Prozent.
Was genau ist der Gesundheitsfonds?
Stellen Sie sich ganz einfach eine Art Geldsammelstelle vor. Der
Gesundheitsfonds sammelt das Geld (Beitragseinnahmen) von allen Krankenkassen
ein und gibt es anschließend nach ganz bestimmten Kriterien wieder aus.
Zusätzlich fließen auch mehr und mehr Bundessteuergelder in diesen Fonds. Die
einzelnen Krankenkassen erhalten für jedes ihrer Mitglieder einen einheitlichen
Pauschalbetrag sowie ergänzende Zu- und Abschläge, je nach Alter, Geschlecht und
Krankheitshäufigkeit. Das wird dazu führen, dass die Krankenkassen, die sehr
viel ältere und krankheitsanfällige Mitglieder haben, mehr finanzielle Mittel
aus diesem Fonds erhalten, als Kassen mit vorwiegend jungen und gesunden
Mitgliedern.
Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
Für viele Mitglieder einer heute günstigen Krankenkasse, mit einem
Beitragssatz zwischen 12 und 14 Prozent, bedeutet die Einführung eines
einheitlichen Beitragssatzes um die 15,5 Prozent erst einmal ein erheblicher
Nachteil, denn Sie werden ab 2009 wesentlich mehr Beitrag zahlen müssen, je nach
Höhe Ihres Einkommens.
Kommt eine Krankenkasse zukünftig mit ihren zur Verfügung stehenden Mittel nicht
aus, dann darf sie noch einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, der
jedoch maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten
betragen darf. In dem Fall steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu.
Für Sie als Versicherter lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse auch weiterhin,
denn die Krankenkassen, die zukünftig gut wirtschaften, können Geld an ihre
Versicherten zurückzahlen. Damit reduziert sich dann nachträglich Ihr Beitrag.
(Stand 11/2008)
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