Gesetzliche Krankenversicherung in 2011
Die neue Gesundheitsreform ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten und bringt wieder einige Änderungen mit sich.Der seit 2009 einheitliche Beitragssatz steigt von bislang 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Zukünftige Beitragserhöhungen müssen dann komplett vom Arbeitnehmer getragen werden, da der Arbeitgeberanteil mit 7,3 Prozent dauerhaft festgesetzt wurde.
Zusätzlich dürfen Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht auskommen, zukünftig einen beliebig hohen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen.
Bei einer Beitragserhöhung besteht grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. Lediglich dann, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag verlangt oder einen erhobenen Zusatzbeitrag nochmals erhöht, kann man die Mitgliedschaft vor Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen und die Kasse wechseln, auch innerhalb der Bindungsfrist von 18 Monaten.
Versicherte mit einem Wahltarif waren bisher 3 Jahre gebunden. Ab 2011 können auch sie aufgrund eines Zusatzbeitrages nach einem Jahr wechseln.
Für den Wechsel in die private Krankenversicherung muss ein Arbeitnehmer nur noch ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 49.500 Euro (Stand 01/2011) verdienen.
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Erstellt am: 13.01.2011
