Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Bei einer Lebensversicherung ist nicht der gesamte Zinssatz garantiert, sondern nur der so genannte Garantiezins, der beim Abschluss des Versicherungsvertrages zwischen Gesellschaft und Kunde vereinbart wurde.

Der Garantiezins ist also letztendlich der Zins, den man sicher bekommt. Alle darüber hinaus gehenden Aussagen der Versicherungsgesellschaft sind nur Schätzungen bzw. Hochrechnungen. Diese sind nicht garnatiert.

Wie hat sich der Garantiezins bei Lebensversicherungen entwickelt?

Je nachdem, in welchem Jahr der Abschluss des Vertrages vorgenommen wurde, gelten unterschiedliche Garantiezinssätze. Diese gelten dann allerdings für die gesamte Vertragslaufzeit.


Hier die Entwicklung für Sie im Überblick:

  • Bei Vertragsabschluss bis Mitte 1986: 3,00%
  • Bei Vertragsabschluss bis Mitte 1995: 3,50%
  • Bei Vertragsabschluss bis 30. Juni 2000: 4,00%
  • Bei Vertragsabschluss bis 30. Dezember 2003: 3,25%
  • Bei Vertragsabschluss bis 01. Januar 2004: 2,75%
  • Bei Vertragsabschluss bis 01. Januar 2007: 2,25%

    Ab dem 01. Juli 2011 soll der Garantiezins bei Lebensversicherungen nach Plänen des Bundesfinanzministeriums nochmals gesenkt werden. Im Gespräch sind derzeit 1,75%.
     


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    Erstellt am: 28.01.2011



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