Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Falschüberweisung - kein Anspruch auf Erstattung


Tippfehler sind schnell passiert und an sich nicht tragisch. Wenn man sich allerdings beim Online-Banking bei der Eingabe der Kontonummer vertippt, wird der Betrag möglicherweise auf ein falsches Empfängerkonto überwiesen.

Nach den neuen rechtlichen Regeln müssen Banken nämlich die Kontonummer nicht mehr mit dem Empfängernamen vergleichen, sondern führen die Überweisung sofort aus. Dadurch hat der Kunde gegenüber seiner Bank keinen Anspruch mehr auf Erstattung des fehlgeleiteten Betrages.

Daher sollte jeder vor der Freigabe einer Überweisung den Betrag und vor allem die Kontonummer und Bankleitzahl ganz genau prüfen. Bei häufigen Überweisungen an den gleichen Empfänger, lohnt es sich, eine fehlerfreie Überweisungsvorlage anzulegen, um Tippfehlern vorzubeugen.

Wer dennoch eine Falschüberweisung tätigt und den Fehler gleich bemerkt, sollte sofort seine Bank informieren. Eventuell kann die Bank die Überweisung noch stoppen, bevor der Betrag auf dem falschen Konto gutgeschrieben wird.

Bemerkt man den Fehler erst später, kann man sich an die Bank des Empfängers wenden, um den Namen und die Adresse des unberechtigten Empfängers ausfindig zu machen. Aus Datenschutzgründen wird das allerdings schwierig. Letztlich kann man nur auf die Einsichtigkeit des unberechtigten Empfängers hoffen.
 


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Erstellt am: 06.07.2010



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