Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Einlagensicherungsfonds



Seit August 1998 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Einlagenentschädigung.

Danach hat jeder einzelne Kunde einer Bank mit Sitz in einem EU-Land Anspruch auf 90 Prozent der Einlagen und den Gegenwert von 20.000 Euro.

Das heißt, wenn Sie 20.000 Euro angelegt haben und Ihre Bank muss Insolvenz anmelden, dann stehen Ihnen per Gesetz 18.000 Euro Entschädigung zu. Liegt Ihre Anlagesumme weit darüber, erhalten Sie maximal 20.000 Euro, egal wie hoch der Anlagebetrag ist und auf wie viele Konten er verteilt ist.

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt einmalig pro Kontoinhaber.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung haben die meisten deutschen Banken Ihre eigenen Sicherungssysteme.

Während die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken vorrangig der Institutssicherung dienen und den Anleger daher nur indirekt schützen, sichert das Einlagensicherungssystem der Privatbanken die Kundeneinlagen direkt.

Über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds beim Bundesverband deutscher Banken, der durch Umlagen finanziert wird, werden Sicht- Spar- und Termineinlagen wie auch namentlich ausgestellte Sparbriefe praktisch zu 100 Prozent abgesichert. Dabei liegt die Grenze pro Einleger bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank

Das heißt für Sie, dass sämtliche Gelder, die Sie auf dem Giro,- Tage- oder Festgeldkonto, dem Sparbuch oder in einem Banksparplan zu liegen haben, bei einer Bankinsolvenz in voller Höhe abgesichert sind.

Wollen Sie bei einer kleineren, unbekannten Bank aufgrund günstiger Konditionen Geld anlegen, sollten Sie sich zuvor beim Bundesverband deutscher Banken informieren, ob diese Bank Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist.

Tritt eine Bank aus diesem Sicherungsfonds wieder aus, muss sie Sie darüber informieren. In dem Fall ist es ratsam, die Bank zu wechseln.

Wertpapier-Depots fallen nicht in diese Sicherung, da die Bank Ihr Depot nur treuhänderisch verwaltet. Die darin enthaltenen Wertpapiere gehören Ihnen und gehen damit bei einer Insolvenz der Bank nicht einfach verloren.

Anders verhält es sich in dem Fall, wenn Sie von Ihrer Bank Inhaberschuldverschreibungen oder auch Zertifikate, deren Herausgeber Ihre Bank ist, erworben haben, diese werden nicht geschützt und sind bei einer Bankenpleite verloren.

(Stand 12/2008)
 



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