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Einlagensicherungsfonds
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Seit August 1998 gibt es in
Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Einlagenentschädigung.
Danach hat jeder einzelne Kunde einer Bank mit Sitz in einem EU-Land Anspruch
auf 90 Prozent der Einlagen und den Gegenwert von 20.000 Euro.
Das heißt, wenn Sie 20.000 Euro angelegt haben und Ihre Bank muss Insolvenz
anmelden, dann stehen Ihnen per Gesetz 18.000 Euro Entschädigung zu. Liegt Ihre
Anlagesumme weit darüber, erhalten Sie maximal 20.000 Euro, egal wie hoch der
Anlagebetrag ist und auf wie viele Konten er verteilt ist.
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt einmalig pro Kontoinhaber.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung haben die meisten deutschen
Banken Ihre eigenen Sicherungssysteme.
Während die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken vorrangig
der Institutssicherung dienen und den Anleger daher nur indirekt schützen,
sichert das Einlagensicherungssystem der Privatbanken die Kundeneinlagen direkt.
Über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds beim Bundesverband deutscher
Banken, der durch Umlagen finanziert wird, werden Sicht- Spar- und
Termineinlagen wie auch namentlich ausgestellte Sparbriefe praktisch zu 100
Prozent abgesichert. Dabei liegt die Grenze pro Einleger bei 30 Prozent des
haftenden Eigenkapitals der Bank
Das heißt für Sie, dass sämtliche Gelder, die Sie auf dem Giro,- Tage- oder
Festgeldkonto, dem Sparbuch oder in einem Banksparplan zu liegen haben, bei
einer Bankinsolvenz in voller Höhe abgesichert sind.
Wollen Sie bei einer kleineren, unbekannten Bank aufgrund günstiger Konditionen
Geld anlegen, sollten Sie sich zuvor beim Bundesverband deutscher Banken
informieren, ob diese Bank Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist.
Tritt eine Bank aus diesem Sicherungsfonds wieder aus, muss sie Sie darüber
informieren. In dem Fall ist es ratsam, die Bank zu wechseln.
Wertpapier-Depots fallen nicht in diese Sicherung, da die Bank Ihr Depot nur
treuhänderisch verwaltet. Die darin enthaltenen Wertpapiere gehören Ihnen und
gehen damit bei einer Insolvenz der Bank nicht einfach verloren.
Anders verhält es sich in dem Fall, wenn Sie von Ihrer Bank
Inhaberschuldverschreibungen oder auch Zertifikate, deren Herausgeber Ihre Bank
ist, erworben haben, diese werden nicht geschützt und sind bei einer
Bankenpleite verloren.
(Stand 12/2008)
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