Einlagensicherung 2009/2010
Am 01.07.2009 ist das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in Kraft getreten. Damit wurde die gesetzliche Einlagensicherung für Sparguthaben mehr als verdoppelt, von bislang 20.000 Euro auf nunmehr 50.000 Euro. Ab 2011 wird dann der Mindestschutz auf 100.000 Euro angehoben.
Gleichzeitig entfällt damit auch die bisherige Selbstbeteiligung der Kunden in Höhe von 10 Prozent des Verlustes. Auch die Frist für die Auszahlung der gesicherten Sparguthaben wurde verkürzt. Bislang mussten Sparer 3 Monate auf ihr Geld warten, zukünftig soll die Auszahlung spätestens nach 30 Tagen erfolgen.
Die neue Einlagensicherung schützt nach wie vor alle Guthaben auf Girokonten, Termin- und Spareinlagen sowie Namensschuldverschreibungen wie beispielsweise Sparbriefe.
Der Anspruch auf Entschädigung gilt für alle Privatkunden, Personengesellschaften sowie kleine Kapitalgesellschaften. Damit unterliegen nun auch gewerbliche Garantien der gesetzlichen Einlagensicherung.
Die neuen Regeln zur gesetzlichen Einlagensicherung gelten europaweit.
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Erstellt am: 06.08.2009
