Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Die wichtigsten Änderungen ab 2010 auf einen Blick

Mit dem Jahreswechsel treten in der Regel auch immer einige Gesetzesänderungen in Kraft. So auch in diesem Jahr. Durch das Bürgerentlastungsgesetz und das Wachstums-beschleunigungsgesetz gibt es für viele Bürgerinnen und Bürger ab dem 01.01.2010 deutliche steuerliche Entlastungen.

 

Gesetzliche Sozialversicherung:

Bislang waren die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur im begrenzten Umfang (bis 1.500 Euro) abzugsfähig. Ab 01.01.2010 gelten deutlich höhere Höchstbeträge. Angestellte, Beamte, Pensionäre sowie Rentner und nicht berufstätige mitversicherte Partner können Beiträge bis zu 1.900 Euro steuerlich berücksichtigen. Für Selbständige oder nicht berufstätige privat versicherte Partner gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro.

Zukünftig können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstmals vollständig als Sonderausgaben angerechnet werden, wenn sie dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entsprechen. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Ausgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung die genannten Höchstbeträge übersteigen.

Beitragsanteile, die einen höherwertigen Versicherungsschutz bieten, wie etwa die Chefarzt-behandlung oder eine Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus, werden dagegen nicht berücksichtigt.

Diese neuen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten können alle privat und gesetzlich Kranken-versicherte in Anspruch nehmen. Bei Arbeitnehmern, die gesetzlich versichert sind, werden die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge bereits mit jeder Lohnabrechnung pauschal berücksichtigt.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Haftpflicht können zukünftig nur dann als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Höchstbeträge von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige noch nicht durch die Aufwendungen zur Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurden.

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt, ob diese neuen Regelungen für den Einzelnen günstiger sind. Ist das nicht der Fall, bleiben die bisherigen Vorteile erhalten.

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurde zum 01.01.2010 um 75 Euro auf monatlich 3.750 Euro erhöht.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich auf 5.500 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 4.650 Euro monatlich in den neuen Bundesländern.

Die Versicherungspflichtgrenze wurde ebenfalls erhöht, von bisher 48.600 Euro jährlich auf nun 49.950 Euro. Gesetzlich Versicherte, deren Jahreseinkommen in den letzten 3 Jahren über 49.950 Euro lag, unterliegen nun nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht.

 

Steuerlicher Grundfreibetrag:

Seit 01.01.2010 gilt ein erhöhter steuerlicher Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.009 € für Verheiratete. Für Rentner bedeutet das, Sie müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit ihrem Einkommen über diesem Freibetrag liegen.

Auch der Grundfreibetrag für Kinder wird auf diese Höhe angehoben. Damit soll das Existenzminimum der Kinder gesichert werden. Zudem wirkt sich die Anhebung des Grundfreibetrages auch auf das Kindergeld sowie die Kinderfreibeträge aus. Diese werden zukünftig erst dann wegfallen, wenn volljährige Jugendliche im Jahr mehr als 8.004 Euro verdienen.

 

Faktorverfahren:

Seit dem 01.01.2010 können berufstätige Ehepaare neben den Steuerklassen-kombinationen IV / IV bzw. III / V auch das Faktorverfahren wählen. Auf der Lohnsteuerkarte wird jeweils die Steuerklasse IV und zusätzlich ein Faktor eingetragen. Dadurch werden persönliche Entlastungsbeträge bei jedem Partner direkt von der Steuer abgezogen und zwar Monat für Monat.

Letztendlich zahlt jeder Ehepartner dann genau soviel Lohnsteuer, wie er für seinen Anteil am gemeinsamen Bruttoeinkommen zahlen muss. Das Faktorverfahren ist freiwillig und wird formlos von beiden Ehepartnern beim Finanzamt beantragt.

 

Kindergeld und Kinderfreibetrag:

Von den ab 1.1.2010 geltenden neuen Regelungen profitieren besonders Familien mit Kindern. So steigt das Kindergeld um 20 Euro auf nunmehr 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind. Familien, mit höherem Einkommen profitieren vom ebenfalls erhöhten Kinderfreibetrag. Pro Jahr und Kind können sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zukünftig 7.008 Euro steuerlich geltend machen.

 

Unterhalt:

Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Angehörige und Lebensgefährten sind ab 2010 bis zu einem Höchstbetrag von 8.004 Euro abziehbar. Zusätzlich können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die nicht über eine medizinische Grundversorgung hinausgehen und für die unterhaltene Person übernommenen werden, steuerlich berücksichtigt werden.

Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten sind bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro abziehbar. Dieser Betrag erhöht sich ab 2010 noch um die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die nicht über eine medizinische Grundversorgung hinausgehen und für den Unterhaltsempfänger übernommenen werden.

 

Altersvorsorge:

Für steuerlich geförderte Basisrenten (Rürup-Renten) gilt ab 2010 eine Zertifizierungspflicht, ähnlich wie bei der Riesterrente. Das bedeutet, die Beiträge in diese Verträge werden zukünftig nur dann als Sonderausgaben steuerlich anerkannt, wenn der Vertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert worden ist.

Ist das der Fall, können Versicherte in diesem Jahr 70 Prozent der Beiträge von der Steuer absetzen. Das gilt für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einer berufs-ständischen Versorgung sowie zu einer Rürup-Rente. Dieser Prozentsatz steigt Jahr für Jahr um 2 Prozent.

Gleichzeitig müssen Rentner und Pensionäre, die in diesem Jahr in Rente gehen, 60 Prozent ihrer Rente versteuern. Auch dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2 Prozent, ab 2021 um 1 Prozent.

 

Geldanlage:

Eine Beratung zum Thema Geldanlage muss in Zukunft von der Bank protokolliert werden. In diesem Protokoll müssen der Anlass, die Dauer, der Gesprächsverlauf, die individuelle Situation des Kunden sowie die Empfehlungen des Beraters erfasst werden. Dieses Protokoll bekommt der Kunde ausgehändigt. Es soll ihn vor Falschberatung schützen.

 

Erbschaftssteuer:

Steuervergünstigungen gibt es ab 2010 auch für Erben. So wurden die Erbschaftssteuersätze in der Steuerklasse II von bislang 30 - 50 Prozent auf zukünftig15 - 43 Prozent reduziert. Davon profitieren vor allem Geschwister, Nichten und Neffen.

Der Pflichtteil vom Erbe an Angehörige oder nahe Verwandte kann dann entfallen, wenn der Begünstigte eine Straftat begangen hat oder ein Urteil zu einem Jahr Haft ohne Bewährung vorliegt.

 

 

 


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Erstellt am: 05.02.2010



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