Der elektronische Kontoauszug
Als Kunde einer Filialbank können Sie wählen, ob Sie Ihre Kontoauszüge kostenfrei am Kontoauszugsdrucker holen oder die Bank Ihnen diese kostenpflichtig zusendet.
Führen Sie Ihr Girokonto bei einer der vielen günstigen Onlinebanken, erhalten Sie den Kontoauszug in der Regel auf elektronischem Wege. Die Bank stellt Ihnen in Ihrem Kundenkonto eine PDF-Datei zur Verfügung, die Sie sich auf Ihrem PC speichern und bei Bedarf ausdrucken können.
Viele Verbraucher fragen sich allerdings, ob dieser elektronische Kontoauszug vom Finanzamt überhaupt akzeptiert wird? Ja, das wird er. Allerdings nicht in jedem Fall. Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom März 2006 müssen die Finanzämter für Privatpersonen, die nicht buchführungspflichtig sind, ausgedruckte Kontoauszüge im PDF-Format anerkennen.
Das ist beispielsweise wichtig, wenn Sie eine Handwerkerrechnung oder eine haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen wollen. Dann verlangt das Finanzamt neben der Rechnung auch den Kontoauszug als Nachweis.
Für Unternehmer und Freiberufler wird der elektronische Kontoauszug jedoch nicht anerkannt.
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Erstellt am: 25.11.2009
