Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Der Basistarif der privaten KV

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt, die seit dem 01.01.2009 gilt. Wer bis zu diesem Termin nicht gesetzlich krankenversichert war und auch keinen anderen Versicherungsschutz im Krankheitsfall hatte, muss sich nun privat krankenversichern.

Dafür haben die privaten Krankenversicherer einen einheitlichen Basistarif eingeführt, der in etwa den gleichen Leistungsumfang bietet, wie die gesetzliche Krankenversicherung.

Die privaten Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, anspruchsberechtigte Versicherte in den Basistarif aufzunehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand, also ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Auch Wartezeiten gibt es nicht.

Dennoch erheben die Versicherer Gesundheitsfragen und ermitteln so einen fiktiven Risikozuschlag, der bei einem späteren Wechsel vom Basis- in den Volltarif angerechnet werden würde.

Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter sowie Geschlecht des Versicherten und darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Dieser liegt derzeit bei knapp 570 Euro im Monat (15,5 Prozent der BBG von 3.675 Euro /Stand 2009) und wird von den meisten privaten Krankenversicherern für Erwachsene ab 21 Jahren in voller Höhe ausgeschöpft.

Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind nicht mitversichert, sondern zahlen einen eigenständigen Beitrag.

Der Basistarif wird mit 4 möglichen Selbstbehalten (300, 600, 900 und 1.200 Euro) angeboten. Ein  entsprechend höherer Selbstbehalt reduziert die monatliche Prämie.

Wer seinen Beitrag aufgrund von Hilfebedürftigkeit nicht mehr aufbringen kann, zahlt auf Antrag nur noch die Hälfte. Zusätzlich kann noch ein Zuschuss gewährt werden.

Die Leistungen liegen auf Kassen-Niveau (keine freie Arztwahl, bei Zahnersatz nur 50-65 Prozent der einfachsten Versorgung) und sind nicht vertraglich garantiert. Zukünftige Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten auch für den Basistarif.

Die Abrechnung erfolgt nicht über eine Versichertenkarte, sondern direkt zwischen Arzt und Patient per Rechnung. Diese muss der Versicherte zahlen und kann anschließend mit seinem Versicherer abrechnen.

Wer den Basistarif wählt, bindet sich damit für 18 Monate an seine Krankenversicherung.Um Beiträge zu sparen, sollten Sie vor dem Wechsel in den Basistarif erst Alternativen prüfen.

 

 


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Erstellt am: 10.07.2009



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