Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Bauen mit Riester



Das eigene Häuschen ist und bleibt der Traum vieler Menschen.

Nachdem vor 2 Jahren die Eigenheimzulage gestrichen wurde, soll der Hauskauf oder –bau zukünftig wieder gefördert werden, damit möglichst viele Menschen im Alter mietfrei wohnen können.

Rückwirkend zum 01.01.2008 treten die neuen Wohn-Riester-Regelungen in Kraft. Riester-Sparer können zukünftig entscheiden, ob sie die staatliche Förderung und ihr angespartes Guthaben für die Altervorsorge oder für den Hausbau oder –kauf oder den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft einsetzen. Vorausgesetzt, das Haus oder die Wohnung wird selbst genutzt.


Die Baufinanzierung mit Riester ist auf 2 Wegen möglich.


Guthaben als Eigenkapital:

Wer bereits eine Riesterrente abgeschlossen hat, darf bis zu 75 Prozent des bereits angesammelten Kapitals entnehmen und als Eigenkapital für seine Baufinanzierung verwenden.

Somit reduziert sich der notwendige Kreditbetrag und Sie müssen weniger Zinsen an Ihre Bank zahlen. Das entnommene Kapital muss auch nicht zurückgezahlt werden. Eine Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase ist ebenfalls möglich, um eine eventuelle Restschuld zu tilgen.


Zulagen für die laufende Tilgung:

Künftig wird es die Zulagen und Steuervorteile auch auf zertifizierte Darlehensverträge, wie Hypothekendarlehen, Bausparverträge und Baufinanzierungen mit einer Kombination von Bausparvertrag und tilgungsfreiem Darlehen, geben.

Die Riesterförderung fließt dann Jahr für Jahr direkt auf das Darlehenskonto und tilgt damit kontinuierlich das Darlehen. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie auch hier eine Mindesteigenleistung erbringen. Da zählt nicht Kreditrate, sondern lediglich der darin enthaltene Tilgungsanteil.

In der Ansparphase sind die Beiträge in einen Riestervertrag generell steuerfrei. Das gilt künftig auch für Wohn-Riester-Produkte.

In der Auszahlungsphase unterliegen Riesterrenten der nachgelagerten Besteuerung. Das gilt dann auch für Wohn-Riester-Produkte, wobei man hier keine klassische Rentenzahlung als Besteuerungsgrundlage hat.

Dafür werden alle Tilgungszahlungen sowie die erhaltenen Zulagen auf einem so genannten Wohnförderkonto erfasst und mit 2 Prozent verzinst. Das daraus entstehende Kapital muss dann in der Auszahlungsphase versteuert werden. Sie können wählen, ob Sie diese Steuerschuld auf einmal tilgen oder in Form einer laufenden Rente.

(Stand 10/2008)
 



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