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Bankvollmacht für Notfälle
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22. November 2005 - Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden treffen,
auch junge Menschen. Nicht nur persönliches Leid ist die Folge. Hinzu kommt:
Bankgeschäfte wie zum Beispiel Überweisungen oder Bargeldabhebungen können unter
Umständen nicht mehr selbst vorgenommen werden. Die gerichtliche Bestellung
eines Betreuers kann notwendig sein.
Für solche Fälle ist es hilfreich, wenn vorsorglich einer Vertrauensperson zur
Regelung der Vermögensangelegenheiten gegenüber der Bank eine Vollmacht erteilt
wurde. Dazu sollte jeder Bankkunde auf die von seinem Kreditinstitut angebotene
Bankvollmacht zurückgreifen. Es handelt sich hierbei nicht um eine generelle
Vorsorgevollmacht, sondern ausschließlich um eine Vollmacht, die auf
Bankgeschäfte zugeschnitten ist. Damit kann die Vertrauensperson „im Ernstfall“
die Konto- und Depotführung übernehmen.
Der Kontoinhaber kann die Bankvollmacht selbstverständlich jederzeit widerrufen.
Quelle:
http://www.bankenverband.de
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