Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Anwaltshonorar nur bei Erfolg



Wenn Sie Hilfe in einer rechtlichen Angelegenheit benötigen, werden Sie sich in der Regel an einen Anwalt wenden. Dieser vertritt ausschließlich Ihre Interessen und erhält dafür ein vorher vereinbartes Honorar.

Geht es lediglich um eine rechtliche Auskunft, sind Ihre Kosten überschaubar. Besteht jedoch ein berechtigter Anspruch, der sich nur gerichtlich durchsetzen lässt, ist das für Sie mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko außerordentlich hoch. Selbst wenn der Rechtsanwalt Ihrem Anspruch die bestmöglichen Chancen einräumt, heißt das noch nicht, dass Sie den Prozess gewinnen.

Wer bisher auf sein gutes Recht verzichtet hat, weil er finanziell nicht in der Lage war, dieses hohe Kostenrisiko zu tragen, kann zukünftig seine berechtigten Ansprüche durch eine neue gesetzliche Vorschrift geltend machen, ohne dabei hohe Kosten fürchten zu müssen.

Seit Juli 2008 ist es möglich, seinen Anwalt erfolgsabhängig zu bezahlen, wenn er damit einverstanden ist. Erfolgshonorare sind jedoch nicht völlig frei vereinbar.

Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Rechtsanwalt und Mandant darauf einigen können, wenn der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sein Recht wegen des Kostenrisikos nicht geltend machen würde.

Dazu muss der Mandant dem Rechtsanwalt wirtschaftliche Gründe nennen, die vom Rechtsanwalt nicht überprüft werden. Einigen sich beide auf ein Erfolgshonorar, können Sie es frei ausgestalten.

Möglich wäre eine angemessene Beteiligung des Anwalts am Erlös, d.h. der Mandant zahlt nur im Erfolgsfall. Ganz wichtig ist dabei, dass beide gemeinsam festlegen, wann der Erfolgsfall vorliegt. Erzielt der Anwalt nur einen Teilerfolg, muss seine Beteiligung daran vorher ganz genau festgelegt werden. Kommt es zu keinem Erlös, bekommt der Anwalt eine geringe Vergütung oder geht leer aus.

Allerdings gilt dies nur für die eigenen Anwaltskosten. Im Fall eines verlorenen Rechtsstreites müsste der Mandant sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltskosten des Gegners erstatten.

Für die Bemessung des Erfolgshonorars ist das Risiko einer rechtlichen Angelegenheit von großer Bedeutung, allerdings von beiden Seiten nicht sicher vorhersehbar. Mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars gehen beide Vertragsparteien ein Risiko ein. Im Streitfall kann ein überhöhtes Honorar auf den angemessenen Betrag der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden.


(Stand 08/2008)


 



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