Anspruch auf Krankengeld für Selbständige
Seit 01.01.2009 gab es für Selbständige, die gesetzlich krankenversichert sind, keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Das Krankengeld musste ab dem Zeitpunkt extra abgesichert werden, entweder durch einen Wahltarif bei der bestehenden Krankenkasse oder durch eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung. Dafür musste der Selbständige nur noch den ermäßigten Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.
Diese Regelung bestand allerdings nur für kurze Zeit und wurde vom Gesetzgeber bereits zur Jahresmitte wieder geändert. Seit 01.08.2009 besteht für alle gesetzlich krankenversicherten Selbständigen wieder die Möglichkeit, ihr Krankengeld zum normalen Beitragssatz von 14,9 Prozent (Stand 2009) abzusichern. Eventuell abgeschlossene Wahltarife für das Krankengeld sind automatisch zu diesem Termin ausgelaufen.
Diese Umstellung erfolgte allerdings nur auf eine schriftliche formlose Erklärung des Selbständigen an seine Krankenkasse. Wer diese Erklärung bis 30.09.2009 nicht eingereicht hat, behält den ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld.
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Erstellt am: 28.12.2009
