Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete
 



Worum geht es? Das Finanzgericht (FG) Münster beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob die steuerfreie Kostenpauschale für Mitglieder des Bundestags (MdB) gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt (Az: 10 K 2114/04).

Angestoßen hat das Verfahren Dr. jur. Michael Balke, selbst Richter an einem FG.

Hintergrund: Arbeitnehmer müssen ihre Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (920 Euro) nachweisen, um sie steuerlich geltend machen zu können. Abgeordnete des Bundestags erhalten jährlich 42.612 Euro steuerfrei ohne Nachweis als pauschalen Kostenersatz. Gegen diese Ungleichbehandlung richtet sich die Klage.
Wichtig: Als Reaktion auf das anhängige Verfahren lässt das FG Hessen mit Einverständnis der Beteiligten ein entsprechendes Klageverfahren ruhen, bis das Münsteraner Verfahren rechtskräftig entschieden ist. (Beschluss vom 15.7.2004, Az: 8 K 2/03)

Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung zum Abdruck dieses Beitrages beim  'steuertip/markt intern Verlag Düsseldorf' im Internet unter www.steuertip-service.de


Aktualisierung vom 24.02.2005: Aufgrund der mittlerweile massenhaften Einsprüche wird dem Bundesfinanzministerium wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen allgemeinen Vorläufigkeitsvermerk zu erlassen. Also bitte unbedingt weiter Einspruch einlegen, und diese Webseite an Ihre Bekannten weiterleiten.


Aktualisierung vom 28.04.2005: Ihre Teilnahme an dem Einspruch beim Finanzamt war gigantisch. Das Formular wurde über 1.800 mal bei uns herunter geladen. Mittlerweile sind die Finanzämter eingeknickt !!

Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Steuerbescheide mit nichtselbständigem oder selbständigen Einkommen in diesem Punkt nur noch vorläufig. Das bedeutet sowie das endgültige Urteil gesprochen wird, werden Sie genau so behandelt wie ein Abgeordneter. Sie brauchen jetzt also keinen Einspruch mehr einlegen.

Wir rechnen nicht damit, das sich das Urteil auch auf die Vergangenheit beziehen wird, aber trotzdem tut es gut zu sehen, dass man Dinge nicht einfach immer nur hinnehmen muss. Wenn sich genügend Menschen beschweren, tut sich eben doch etwas...

Wir vom FinanzplanTeam werden auch in Zukunft alles tun, damit es Ihnen finanziell immer besser und besser geht. Und Sie können uns bei unserer Aufgabe helfen, indem Sie uns weiter empfehlen und unsere Software für sich nutzen,

Ihnen wünschen wir allzeit gute Finanzen
Tina Kaiser und Ihr Finanzplanteam
 



Zurück zur Übersicht

Was gibt es Hilfreiches im FinanzplanShop?
Uns jetzt ein neues Fachthema vorschlagen
 


Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden kann, dass alle richtig oder aktuell sind.

Sollten Informationen fehlerhaft sein, möchten wir Sie bitten, uns dies mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.








 




AKTUELLES und NEWS:

Schon gelesen? Die Grundgesetze des Wohlstands




SEO Social Bookmark Script