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Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete |
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Angestoßen hat das Verfahren Dr. jur. Michael Balke, selbst Richter an einem FG.
Hintergrund: Arbeitnehmer müssen ihre Werbungskosten oberhalb des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags (920 Euro) nachweisen, um sie steuerlich geltend
machen zu können. Abgeordnete des Bundestags erhalten jährlich 42.612 Euro
steuerfrei ohne Nachweis als pauschalen Kostenersatz. Gegen diese
Ungleichbehandlung richtet sich die Klage. Aktualisierung vom 24.02.2005: Aufgrund der mittlerweile massenhaften Einsprüche wird dem Bundesfinanzministerium wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen allgemeinen Vorläufigkeitsvermerk zu erlassen. Also bitte unbedingt weiter Einspruch einlegen, und diese Webseite an Ihre Bekannten weiterleiten.
Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Steuerbescheide mit nichtselbständigem oder selbständigen Einkommen in diesem Punkt nur noch vorläufig. Das bedeutet sowie das endgültige Urteil gesprochen wird, werden Sie genau so behandelt wie ein Abgeordneter. Sie brauchen jetzt also keinen Einspruch mehr einlegen. Wir rechnen nicht damit, das sich das Urteil auch auf die Vergangenheit beziehen wird, aber trotzdem tut es gut zu sehen, dass man Dinge nicht einfach immer nur hinnehmen muss. Wenn sich genügend Menschen beschweren, tut sich eben doch etwas... Wir vom FinanzplanTeam werden auch in Zukunft alles tun, damit es Ihnen finanziell immer besser und besser geht. Und Sie können uns bei unserer Aufgabe helfen, indem Sie uns weiter empfehlen und unsere Software für sich nutzen,
Ihnen wünschen wir allzeit gute Finanzen |
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Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind. |
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