Abgeltungssteuer vermeiden
Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Januar 2009 muss jeder Privatanleger Zinsen, Dividenden sowie realisierte Kursgewinne pauschal versteuern.Die Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle, also von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wer seiner Bank einen so genannten Freistellungsauftrag erteilt, kann seine Kapitalerträge bis zur Höhe des derzeit gültigen Sparer-Pauschbetrages (801 Euro pro Person; Stand 2011) steuerfrei vereinnahmen.
Daneben gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu vermeiden.
Anleger, deren zu versteuerndes Einkommen inklusive der Kapitalerträge regelmäßig den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 € nicht überschreitet, können bei ihrem zuständigen Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Diese reicht man dann bei seiner Bank ein und erhält so seine Kapitalerträge ebenfalls steuerfrei. Diese Regelung ist vor allem für Rentner und Studenten mit geringem Einkommen empfehlenswert, aber auch für die Konten von Kindern und Enkeln.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt max. 3 Jahre und muss danach wieder neu beantragt werden.
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Erstellt am: 29.04.2011
