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Gründungszuschuß ab 01.08.2006
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Neuregelung der Existenzgründungsförderung durch die Arbeitsagentur
Die Große Koalition hat sich auf ein neues, einheitliches Fördermodell für
Gründer aus der Arbeitslosigkeit geeinigt. Am 07. Juli 2006 wurde das
entsprechende Gesetz verabschiedet, am 1. August tritt es in Kraft. Die
gesetzliche Regelung des Existenzgründungszuschusses ("Ich-AG") war bis zum 30
06. 206 befristet und wurde nicht verlängert.
Das bedeutet:
- Es können keine
Ich-AG-Anträge mehr gestellt werden
- Das
Überbrückungsgeld kann nur noch bis Ende Juli beantragt werden
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Ab dem 01.08.2006 kann der (neue) Gründungszuschuss beantragt werden
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Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales, hatte sich wiederholt
für eine zügige Anschlussregelung zur Förderung der Existenzgründung aus
Arbeitslosigkeit ausgesprochen. Er begrüßt daher die Einigung zwischen den
Koalitionsfraktionen und sieht in dem durch die Eckpunkte beschriebenen
Gründungszuschuss ein geeignetes Instrument, um arbeitslose Menschen beim
Einstieg in eine erfolgreiche und nachhaltige Selbständigkeit zu unterstützen.
Die entsprechenden gesetzgeberischen Schritte werden jetzt eingeleitet, um die
Neuregelung so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Dies wird dadurch
gewährleistet, dass die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum SGB
II-Fortentwicklungsgesetz einbringen und die Neuordnung der
Existenzgründungsförderung in die Anhörung zu diesem Gesetz mit einbeziehen. Das
neue Förderinstrument soll ab 1. August zur Verfügung stehen.
Eckpunkte des Gründungszuschusses
Ziel des Gründungszuschusses ist:
die Förderung von Unternehmensgründungen durch Arbeitslose,
eine neue kombinierte Förderung, die als konditionierte Pflichtleistung
ausgestaltet werden soll und in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und
die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen soll und in einer zweiten
Förderphase nur noch den Sozialversicherungsschutz beinhaltet.
Im Einzelnen:
Gründer sollen künftig zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase
nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes
für neun Monate erhalten.
Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300
Euro gezahlt, die es den Gründern ermöglicht, sich freiwillig in den
gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
In einer zweiten Förderphase soll dann nur noch für sechs Monate die Pauschale
für Sozialversicherung gezahlt werden. Damit werden wir vor allem den
Bedürfnissen des neuen Potenzials an Gründern, die durch die "Ich-AG"
erschlossen wurden (vor allem Frauen), gerecht.
Insgesamt beträgt die Förderung damit 15 Monate; spätestens dann muss der
Gründer auf eigenen Füßen stehen.
Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang
aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige
Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses wird damit vermieden.
Grundlage für die Förderung soll weiterhin die Stellungnahme einer fachkundigen
Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens sein. Zusätzlich müssen
die Gründer der BA ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen, um eine
Förderung zu erhalten.
Um Kosten zu reduzieren und Anreize für eine frühzeitige Gründung zu setzen,
soll nur noch gefördert werden, wer noch über einen Restanspruch auf
Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten verfügt.
Um Mitnahme zu vermeiden, soll künftig ein noch bestehender Anspruch auf
Arbeitslosengeld während der Förderung vollständig verbraucht werden. Zudem
sollen Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis
selbst kündigen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung erhalten.
Die Förderdauer wird zudem um die Karenzzeit gekürzt. Diese Karenzzeit
entspricht der Sperrzeit für Arbeitnehmer, die kündigen und damit arbeitslos
sind.
Die Förderung wird künftig erheblich zielgerichteter sein. Gleichzeitig können
die Kosten für die Existenzgründungsförderung deutlich reduziert werden: Die
Einsparungen werden - bei grober Schätzung - bei mindestens einer Milliarde Euro
liegen.
Druckansicht E-Mail-Abonnement Inhalt anhören © Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
Quelle
http://www.bmas.bund.de
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