Auslands-Krankenversicherung
Wer seinen Urlaub außerhalb Deutschlands verbringt, sollte vor der Abreise auch an den Versicherungsschutz denken. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann Sie nämlich auch im Urlaub treffen. Zwar hat Deutschland bereits mit vielen europäischen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, um die gesundheitliche Versorgung deutscher Touristen im Ausland sicher zu stellen. Damit wird jedoch im Ernstfall lediglich ein Teil der Kosten gedeckt. Wer keinen privaten Zusatzschutz hat, zahlt den Rest aus eigener Tasche.
Vor allem die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Deutschland werden von den gesetzlichen Krankenkassen generell nicht übernommen.
Dieses Risiko deckt unter anderem eine Auslands-Krankenversicherung.
Sie übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operation, ärztlich verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel, Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, den Transport durch Rettungsdienste und einen medizinisch notwendigen Rückflug in die Heimat. Auch schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen oder Reparaturen von Zahnersatz werden erstattet. Selbst im Todesfall werden die Kosten für eine Überführung oder die Bestattung im Ausland bis 10.000 Euro übernommen.
Wer nicht länger als 6 Wochen verreist, kann sich mit einer Jahrespolice ab 6 Euro für einen Erwachsenen oder knapp 15 Euro für eine Familie preiswert und bestens absichern. Für längere Reisen wird ein gesonderter Vertrag nötig.
Viele Versicherer haben die Vertragsbedingungen in den letzten Jahren deutlich nachgebessert. Einige Gesellschaften ermöglichen den Rücktransport nun auch, wenn er sinnvoll und vertretbar ist. Auch die Behandlung in Kurkliniken und Sanatorien bei schweren Erkrankungen oder Unfällen wird nun übernommen.
Da die Versicherer alte Verträge nicht automatisch auf die neuen Bedingungen umstellen, sollten Sie in dem Fall Ihren Versicherer darauf ansprechen.
Wollen Sie den Anbieter wechseln, um einen Tarif mit den neuen, verbesserten Bedingungen abzuschließen, können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf kündigen.
Die Auslands-Krankenversicherung ist auch für Privatversicherte sinnvoll, denn auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Krankenrücktransport in der Regel nicht.
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Erstellt am: 10.07.2009
Letzte Änderung: 04.08.2009
